Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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■ Bilanzgelder<br />
■ Jubiläumsgelder<br />
■ Gratifikationen<br />
■ Treuegelder<br />
■ Gewinnbeteiligungen<br />
■ 15. Gehalt<br />
2) <strong>Steuer</strong>satz<br />
Für die Berechnung der <strong>Steuer</strong> des sonstigen Bezuges sind vorerst die darauf<br />
entfallenden Sozialversicherungbeiträge abzuziehen und dann der Freibetrag<br />
von 620 €. Der Restbetrag wird mit 6% versteuert.<br />
3) Jahressechstel<br />
Die sonstigen Bezüge werden nicht unbeschränkt mit 6% versteuert, sondern<br />
es gibt eine Grenze, das sogenannte „Jahressechstel“.<br />
Sonstige Bezüge, die das Jahressechstel übersteigen, werden nicht<br />
begünstigt, sondern gemeinsam mit dem in diesem Monat ausbezahlten<br />
laufenden Gehalt versteuert.<br />
Jahressechstel<br />
Unter Jahressechstel wird ein Sechstel der innerhalb des Kalenderjahres<br />
bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden<br />
Bezüge verstanden. Der Bezug, der zusammen mit dem sonstigen Bezug<br />
ausbezahlt wird, ist dabei mitzuberücksichtigen.<br />
Schema der Sechstelberechnung:<br />
Summe der laufenden Bezüge<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––– x 2<br />
Anzahl der abgelaufenen Monate des KJ<br />
Sie addieren die in diesem Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge<br />
(Gehalt + eventueller Überstundenentlohnungen + eventueller Zulagen +<br />
Sachbezüge), dividieren diesen Betrag durch die Anzahl der abgelaufenen<br />
Monate und multiplizieren diese Summe mit zwei.<br />
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