Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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In welchem Zeitraum können Aufwendungen für Familienheimfahrten<br />
und doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? Und wie<br />
viele Familienheimfahrten können geltend gemacht werden?<br />
Bei Alleinstehenden wird ein Zeitraum von 6 Monaten als gerechtfertigt<br />
angesehen. Besuchen Alleinstehende jedoch am Heimatort „nur“ ihre Eltern,<br />
können keine Aufwendungen geltend gemacht werden, da eine eigene<br />
Wohnung Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Aufwendungen ist.<br />
Bei Verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden wird ein<br />
Zeitraum von 2 Jahren als gerechtfertigt angesehen.<br />
Hat der/die EhepartnerIn bzw. Lebensgefährte/in jedoch Erwerbseinkommen<br />
von mehr als 2.200 € jährlich, so sind die Aufwendungen für Familienheimfahrten<br />
und doppelte Haushaltsführung dauernd abschreibbar.<br />
Anzahl der vom Finanzamt anerkannten Familienheimfahrten:<br />
■ Bei Alleinstehenden: 1 x monatlich<br />
■ Bei (Ehe-)Partnern: 1 x wöchentlich<br />
Welche Aufwendungen werden vom Finanzamt berücksichtigt?<br />
■ Wohnungskosten (Miete, Strom, Gas, usw., max. 2.200 € monatlich)<br />
■ Kosten eines Hotelzimmers (max. 2.200 € monatlich)<br />
■ Einrichtungsgegenstände<br />
■ Kosten des tatsächlich benutzten Verkehrsmittels (z. B. Bahnkarte, Kilometergeld)<br />
Die Fahrtkosten sind jedoch mit dem Höchstbetrag des großen Pendlerpauschales<br />
begrenzt (222,00 € monatlich, 2.664 € jährlich).<br />
g) Arbeitszimmer<br />
Ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist nur dann absetzbar,<br />
wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit<br />
bildet, für die Tätigkeit unbedingt notwendig ist und (nahezu) ausschließlich<br />
beruflich genutzt wird. Im Zweifelsfall wird darauf zu achten sein,<br />
ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit<br />
benützt wird.<br />
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