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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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In welchem Zeitraum können Aufwendungen für Familienheimfahrten<br />

und doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? Und wie<br />

viele Familienheimfahrten können geltend gemacht werden?<br />

Bei Alleinstehenden wird ein Zeitraum von 6 Monaten als gerechtfertigt<br />

angesehen. Besuchen Alleinstehende jedoch am Heimatort „nur“ ihre Eltern,<br />

können keine Aufwendungen geltend gemacht werden, da eine eigene<br />

Wohnung Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Aufwendungen ist.<br />

Bei Verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden wird ein<br />

Zeitraum von 2 Jahren als gerechtfertigt angesehen.<br />

Hat der/die EhepartnerIn bzw. Lebensgefährte/in jedoch Erwerbseinkommen<br />

von mehr als 2.200 € jährlich, so sind die Aufwendungen für Familienheimfahrten<br />

und doppelte Haushaltsführung dauernd abschreibbar.<br />

Anzahl der vom Finanzamt anerkannten Familienheimfahrten:<br />

■ Bei Alleinstehenden: 1 x monatlich<br />

■ Bei (Ehe-)Partnern: 1 x wöchentlich<br />

Welche Aufwendungen werden vom Finanzamt berücksichtigt?<br />

■ Wohnungskosten (Miete, Strom, Gas, usw., max. 2.200 € monatlich)<br />

■ Kosten eines Hotelzimmers (max. 2.200 € monatlich)<br />

■ Einrichtungsgegenstände<br />

■ Kosten des tatsächlich benutzten Verkehrsmittels (z. B. Bahnkarte, Kilometergeld)<br />

Die Fahrtkosten sind jedoch mit dem Höchstbetrag des großen Pendlerpauschales<br />

begrenzt (222,00 € monatlich, 2.664 € jährlich).<br />

g) Arbeitszimmer<br />

Ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist nur dann absetzbar,<br />

wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit<br />

bildet, für die Tätigkeit unbedingt notwendig ist und (nahezu) ausschließlich<br />

beruflich genutzt wird. Im Zweifelsfall wird darauf zu achten sein,<br />

ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit<br />

benützt wird.<br />

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