■ LAND Ka<strong>mb</strong>odscha Kasachstan Katar Kirgistan Korea, Demokratische Volksrepublik Korea, Republik Kuwait Laos Libanon Malaysia Mongolei Myanmar Nepal Oman Pakistan Philippinen Saudi-Arabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Taiwan Thailand Turkmenistan Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam ■ 5. Australien Australien Neuseeland Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung Wenn in der Firma die Tages- und Nächtigungsgelder nicht zur Gänze oder überhaupt nicht ausbezahlt werden, können diese – entweder der volle Betrag oder eventuelle Differenzbeträge – bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. 48 ■ TG ■ in € 31,4 36,8 54,1 36,8 32,5 45,3 54,1 31,4 31,8 43,6 29,4 29,4 31,8 54,1 27,7 32,5 54,1 43,6 31,8 32,7 36,8 39,2 39,2 36,8 36,8 54,1 31,4 47,3 32,5 ■ NG ■ in € 31,4 31,0 37,5 31,0 32,5 32,5 37,5 31,4 35,1 45,1 29,4 29,4 34,2 37,5 25,1 32,5 37,5 44,7 32,7 29,0 31,0 37,5 42,1 31,0 31,0 37,5 31,4 39,9 36,4
Um die Aufwendungen für Dienstreisen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, können Sie sich nach folgendem Muster richten: Datum Beginn/Ende der Reise Summe Reiseziel/ -zweck Reisekosten FK TG NG Ersätze des AG FK TG NG Umzugskosten Übersiedlungskosten sind dann Werbungskosten, wenn sie unmittelbar mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen. Eine berufliche Veranlassung liegt bei erstmaligen Antritt des Dienstverhältnisses, Firmenwechsel oder im Falle einer dauernden Versetzung in einen anderen Betrieb (z. B. Tochtergesellschaft) vor. Übersiedlungskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung eine Dienstwohnung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes ist Voraussetzung um Werbungskosten geltend machen zu können. Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular Differenz FK TG NG Sofern das Finanzamt es verlangt, ist eine Aufstellung der Werbungskosten nachzureichen. 49
- Seite 1 und 2: Steuer sparen Steuertipps der AK Ti
- Seite 3 und 4: INHALT I. Die Arbeitnehmerveranlagu
- Seite 5: IX. Was beim Lohnsteuerabzug zu bea
- Seite 8 und 9: Bei Bezug von nicht lohnsteuerpflic
- Seite 10 und 11: Werbungskosten Werbungskosten ohne
- Seite 12 und 13: A) Erklärung zur Durchführung der
- Seite 14 und 15: Dieser Betrag erhöht sich für das
- Seite 16 und 17: 6) Unterhaltsabsetzbetrag Wer für
- Seite 18 und 19: einer Kapitalauszahlung kommt, sind
- Seite 20 und 21: Auch Annuitätenrückzahlungen, die
- Seite 22 und 23: Darlehensrückzahlungen Wie bei den
- Seite 24 und 25: 4) Sonderausgaben für den/die (Ehe
- Seite 26 und 27: Sie beträgt bei einer einfachen Fa
- Seite 28 und 29: Gehbehinderte Dauernd stark Gehbehi
- Seite 30 und 31: Ermittlung der Bemessungsgrundlage
- Seite 32 und 33: ■ Musikinstrumente von Musikern o
- Seite 34 und 35: dungskosten unterscheiden sich von
- Seite 36 und 37: eitsstiftungen) gefördert werden,
- Seite 38 und 39: In welchem Zeitraum können Aufwend
- Seite 40 und 41: h) Vermögensschäden, die durch di
- Seite 42 und 43: ■ die Fahrtätigkeit regelmäßig
- Seite 44 und 45: Die wichtigsten Auslandsreisesätze
- Seite 46 und 47: ■ LAND 46 Maliwi Mali Marokko Mau
- Seite 50 und 51: Beispiel: Auflistung der Werbungsko
- Seite 52 und 53: ■ Kosten eines Grabsteines, sofer
- Seite 54 und 55: ■ Mehraufwendungen für Kinder, f
- Seite 56 und 57: Der jährliche Freibetrag beträgt
- Seite 58 und 59: Die Pensionsleistung, die auf die p
- Seite 60 und 61: Anspruchszinsen („Nachforderungsz
- Seite 62 und 63: 2) Vorlageantrag Wird vom Finanzamt
- Seite 64 und 65: Muster Name Adresse Steuernummer So
- Seite 66 und 67: 6) Besteuerung bei Nebeneinkünften
- Seite 68 und 69: ArbeitnehmerInnen und PensionistInn
- Seite 70 und 71: Weiters ist die Steuer von den sons
- Seite 72 und 73: Beispiel 2: Angestellte/r ohne Allv
- Seite 74: Steuerpflichtig sind jedoch nicht d
- Seite 77 und 78: Keine Steuererklärungspflicht Lieg
- Seite 79 und 80: Beispiel: Ein Freiberufler kauft si
- Seite 81 und 82: Beim Arbeitslosengeld und bei der N
- Seite 83 und 84: IX. WAS BEIM LOHNSTEUERABZUG ZU BEA
- Seite 85 und 86: a) Kilometergeld Als Kilometergeld
- Seite 87 und 88: ■ Bilanzgelder ■ Jubiläumsgeld
- Seite 89 und 90: 5) Abfertigungen 5.1) Abfertigung N
- Seite 91 und 92: Beispiel: Ein/e ArbeitnehmerIn verd
- Seite 93 und 94: Beispiel: Sozialplanleistung 11.000
- Seite 95 und 96: D) Sachbezug Ein Sachbezug ist ein
- Seite 97 und 98: Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 54
- Seite 99 und 100:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 55
- Seite 101 und 102:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 54
- Seite 103 und 104:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 55
- Seite 105 und 106:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 54
- Seite 107 und 108:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 55
- Seite 109 und 110:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 54
- Seite 111 und 112:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 55
- Seite 113 und 114:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 54
- Seite 115 und 116:
Gehalt SV LSt Netto 3.050,00 € 55
- Seite 117 und 118:
Finanzamt Bruck/Leitha, 2460 Bruck/
- Seite 119 und 120:
Finanzamt Salzburg-Land, 5026 Salzb
- Seite 121 und 122:
Wien Finanzamt Wien 1/23, 1031 Wien
- Seite 123 und 124:
Stichwortverzeichnis A Abfertigunge
- Seite 125:
Arbeiterkammer Tirol Maximilianstra