Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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■ Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen (z. B. Arbeiterkammerumlage)<br />
■ Gewerkschaftsbeitrag, sofern er gleich in der Firma einbehalten wird<br />
Einzelzahler können den Gewerkschaftsbeitrag im Wege der Arbeitnehmerveranlagung<br />
geltend machen. Dazu erhalten sie von der Gewerkschaft<br />
eine Bestätigung.<br />
■ E-Card-Gebühr, sofern sie gleich in der Firma einbehalten wird. Einzelzahler<br />
können die Gebühr im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend<br />
machen.<br />
■ Rückzahlung von Arbeitslohn, z. B. ein/e ArbeitnehmerIn muss den<br />
Fehlbetrag in der Kassa ersetzen. Dieser ist in der laufenden Lohnverrechnung<br />
zu berücksichtigen. Wurde das Dienstverhältnis bereits beendet,<br />
so kann dieser Betrag in der Arbeitnehmerveranlagung geltend<br />
gemacht werden.<br />
3) Werbungskosten, die über Antrag von ArbeitnehmerInnen beim<br />
Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden<br />
Pendlerpauschale<br />
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden durch den<br />
Verkehrsabsetzbetrag (siehe Kapitel „<strong>Steuer</strong>tarif“) und die Pendlerpauschale<br />
abgegolten. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher, so können<br />
die Mehraufwendungen dennoch steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder<br />
denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht<br />
unter gewissen Voraussetzungen (Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte,<br />
Fahrtdauer) entweder die „kleine“ oder die „große“ Pendlerpauschale zu.<br />
Die Pendlerpauschale steht allerdings nur dann zu, wenn die Fahrtstrecke<br />
an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurückgelegt wird. Die Pendlerpauschale<br />
ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen in denen<br />
sich der/die ArbeitnehmerIn im Krankenstand oder im Urlaub befindet.<br />
Die „kleine“ Pendlerpauschale<br />
Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn<br />
■ der Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt liegt und<br />
■ die Benützung eines Massenverkehrsmittels möglich und zumutbar<br />
ist.<br />
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