Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Auch Annuitätenrückzahlungen, die mit der Miete verrechnet werden, sind<br />
hier zu berücksichtigen.<br />
Werden vom Voreigentümer zur Wohnraumschaffung aufgenommene Darlehen<br />
übernommen, so sind diese Zahlungen ebenfalls absetzbar.<br />
Unter Wohnraumschaffung fällt auch ein Zu- bzw. Aufbau, wenn damit<br />
neuer Wohnraum geschaffen wird, nicht jedoch ein U<strong>mb</strong>au (siehe hierzu<br />
das Kapitel „Wohnraumsanierung“).<br />
Nachversteuerung<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Nachversteuerung der abgesetzten<br />
Beträge kommen. Zum Beispiel wenn Grundstückskosten als<br />
Ausgaben für Wohnraumschaffung geltend gemacht wurden und innerhalb<br />
von 5 Jahren keine Baumaßnahmen gesetzt werden, oder achtjährig gebundene<br />
Beiträge vor Ablauf von acht Jahren seit Vertragsabschluss<br />
zurückgezahlt werden.<br />
Diese werden dann einheitlich mit einem <strong>Steuer</strong>satz von 30 Prozent nachversteuert.<br />
Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
Sie erhalten vom Kreditunternehmen oder dem Wohnbauträger eine Bestätigung<br />
über die Höhe Ihrer rückbezahlten Darlehen. Diese Bestätigung legen<br />
Sie dem Antrag aber nicht bei, sondern heben diese 7 Jahre auf.<br />
Wenn Sie im Falle des Hausbaus Materialrechnungen absetzen, so schlüsseln<br />
Sie diese auf dem Formular L 75, das Sie am Finanzamt erhalten, auf.<br />
Die einzelnen Rechnungen brauchen Sie nicht mitzuschicken, aber sie<br />
müssen 7 Jahre lang aufbewahrt werden.<br />
c) Wohnraumsanierung<br />
Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum in Form von Instandsetzungsoder<br />
Herstellungsaufwendungen sind als Sonderausgaben absetzbar. Dies<br />
ist dann der Fall, wenn die Nutzungsdauer des Wohnraumes wesentlich<br />
verlängert oder der Nutzungswert wesentlich erhöht wird.<br />
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