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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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6) Besteuerung bei Nebeneinkünften (siehe auch<br />

„Einkommensteuererklärung”)<br />

Werden neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte von<br />

mehr als 730 € jährlich bezogen, so ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben.<br />

Diese Nebeneinkünfte werden den lohnsteuerpflichtigen Einkünften<br />

hinzugerechnet und dann die darauf entfallende <strong>Steuer</strong> ermittelt.<br />

7) Gemeinsame Versteuerung von mehreren Pensionen und von Pensionen<br />

und Aktiveinkünften<br />

Zwei oder mehrere Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie<br />

von Körperschaften öffentlichen Rechts werden bereits gemeinsam von<br />

der auszuzahlenden Stelle versteuert. Anders ist dies jedoch bei Bezug von<br />

gesetzlicher und privater Pension (Firmenpension). Hier gibt es eine gemeinsame<br />

Versteuerung nur auf freiwilliger Basis. Werden diese Bezüge<br />

also nicht gemeinsam versteuert, kommt es zur Pflichtveranlagung (und damit<br />

auch zur Vorschreibung von Vorauszahlungen). Genauso ist es auch,<br />

wenn Sie eine gesetzliche und/oder private Pension und auch Aktiveinkünfte<br />

aus einem Dienstverhältnis haben.<br />

8) Arbeitnehmerveranlagung mit Umrechnung von Aktiveinkünften<br />

Bei Bezug von<br />

■ Arbeitslosengeld<br />

■ Notstandshilfe<br />

■ Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete<br />

■ bestimmten Leistungen nach dem Heeresgebührengesetz bzw. nach<br />

dem Zivildienstgesetz<br />

für nur einen Teil des Kalenderjahres werden die für das restliche Kalenderjahr<br />

bezogenen laufenden Einkünfte auf einen Jahresbetrag hochgerechnet.<br />

Das Einkommen wird dann mit dem „Durchschnittssteuersatz“ (Progressionsvorbehalt)<br />

besteuert, der sich auf Grund der hochgerechneten Einkünfte<br />

ergibt. Es muss jedoch auch noch eine Kontrollrechnung durchgeführt<br />

werden. Die festzusetzende <strong>Steuer</strong> darf nicht höher sein als jene, die<br />

sich bei voller <strong>Steuer</strong>pflicht aller im Kalenderjahr anfallenden Bezüge ergeben<br />

würde (siehe dazu Beispiel im Kapitel „Selbstberechnung der <strong>Steuer</strong>“).<br />

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