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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Die Pensionsleistung, die auf die prämienbegünstigte Zahlung (maximal<br />

1.000 €) entfällt, ist steuerfrei.<br />

Nur Neuverträge mit Pensionskassen die nach 2003 abgeschlossen werden<br />

sind noch prämienbegünstigt. Sonst gilt das Vorstehende nur für Verträge<br />

die bis 2003 abgeschlossen wurden.<br />

F) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (ab 1. 1. 2003)<br />

Bei diesem neuen Pensionssparmodell gibt es bis zu einer maximalen jährlichen<br />

Einzahlungshöhe von 2.066 € im Jahr 2006 eine staatliche Prämie<br />

von 8,5%. Die Laufzeit beträgt mindestens 10 Jahre. Die zukünftige Auszahlung<br />

in Rentenform wird steuerfrei sein.<br />

III. VERFAHREN BEIM FINANZAMT<br />

A) Einkommensteuerbescheid<br />

Jeder/Jede ArbeitgeberIn muss für jeden/jede ArbeitnehmerIn einen Jahreslohnzettel<br />

ausstellen und dem Finanzamt übermitteln. Der Jahreslohnzettel<br />

(L16) enthält die steuerpflichtigen Bezüge (Zwischensumme 245 des<br />

L16) des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin. Die in der Arbeitnehmerveranlagung<br />

geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen<br />

Belastungen werden abgezogen und die Einkommensteuer<br />

berechnet. Die Berechnung, sowie die geltend gemachten Ausgaben sind<br />

auf dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.<br />

Im Einkommensteuerbescheid muss das Finanzamt in der Begründung anführen,<br />

wenn bestimmte Ausgaben nicht anerkannt wurden.<br />

Wurden zu Unrecht Ausgaben nicht anerkannt, kann innerhalb eines Monats<br />

gegen den Bescheid Berufung erhoben werden (siehe unter „Rechtsmittel“).<br />

Kommt es zu einer <strong>Steuer</strong>nachzahlung und handelt es sich um eine Antragsveranlagung,<br />

so kann der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung<br />

– mittels Berufung – wieder zurückgezogen werden.<br />

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