Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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VIII. ALLGEMEINE LOHNSTEUERRECHTLICHE<br />
BESTIMMUNGEN<br />
1) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit<br />
Dazu gehören u. a.:<br />
■ Alle Bezüge aus einem bestehenden oder früheren Arbeitsverhältnis<br />
■ Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung<br />
■ Bezüge aus Pensionskassen (die auf Beiträge des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin<br />
entfallende Pensionsleistung unterliegt voll der<br />
Lohnsteuer, die auf Beiträge des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin<br />
entfallende Pensionsleistung ist nur zu 25% steuerpflichtig)<br />
■ Zuwendungen aus Privatstiftungen, soweit sie als Bezüge und Vorteile<br />
aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen<br />
sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungskassen<br />
■ Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (Steigerungsbeträge<br />
auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung sind nur zu 25%<br />
zu erfassen)<br />
■ Bezüge und Vorteile von Personen, die an Kapitalgesellschaften mit<br />
nicht mehr als 25% beteiligt sind<br />
Diese Bezüge sind steuerpflichtig, egal ob es sich um einmalige oder um<br />
laufende Leistungen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht oder<br />
nicht bzw. ob sie an den <strong>Steuer</strong>pflichtigen selbst oder seinen Rechtsnachfolger<br />
ausgezahlt werden.<br />
2) <strong>Steuer</strong>freie Transferleistungen<br />
Im § 3 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfreie Leistungen angeführt.<br />
Folgende sind für ArbeitnehmerInnen am wichtigsten:<br />
■ Kinderbetreuungsgeld,<br />
Karenzgeld<br />
■ Wochengeld<br />
■ Arbeitslosengeld<br />
■ Notstandshilfe<br />
80<br />
■ Beihilfen nach dem<br />
Arbeitsmarktförderungsgesetz<br />
■ Familienbeihilfe<br />
■ Pflegegeld