Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen fallen unter die Einkünfte aus<br />
nichtselbstständiger Arbeit. In der Regel unterliegen diese Einkünfte der<br />
Lohnsteuer.<br />
Hat der/die Arbeitgeber/in jedoch im Inland keine Betriebsstätte, so werden<br />
diese Einkünfte im Wege der Veranlagung erfasst.<br />
<strong>Steuer</strong>tarif ab 2005<br />
Der Tarif ist das Kernstück des Einkommensteuergesetzes.<br />
Bei einem Einkommen von mehr als 10.000 € ist die Einkommensteuer wie<br />
folgt zu berechnen:<br />
Einkommen Einkommensteuer in €<br />
über 10.000 € bis 25.000 € (Einkommen – 10.000) x 5.750<br />
15.000<br />
über 25.000 € bis 51.000 € (Einkommen – 25.000) x 11.335 + 5.750<br />
26.000<br />
über 51.000 € (Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085<br />
Es ist daher nicht möglich, dass durch eine Lohnerhöhung netto weniger<br />
herauskommt als vor der Lohnerhöhung.<br />
Absetzbeträge<br />
Unmittelbar zum Einkommensteuertarif gehören auch die Absetzbeträge.<br />
Erst durch die Ko<strong>mb</strong>ination von Tarif und Absetzbeträgen ergibt sich das<br />
steuerfreie Existenzminimum. Absetzbeträge vermindern im Gegensatz zu<br />
Freibeträgen nicht die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage, sondern die tatsächlich<br />
zu leistende <strong>Steuer</strong>schuld.<br />
68<br />
Einkommensstufe<br />
bis 10.000 €<br />
25.000 €<br />
51.000 €<br />
über 51.000 €<br />
Einkommensteuer<br />
0 €<br />
5.750 €<br />
17.085 €<br />
Prozentsatz<br />
0,00%<br />
23,00%<br />
33,50%<br />
50,00%