Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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■ Musikinstrumente von Musikern oder Musiklehrern<br />
■ Computer<br />
Computer<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung des Computers<br />
einschließlich Zubehör (Disketten, Drucker) sind, wenn eine eindeutige berufliche<br />
Verwendung vorliegt, Werbungskosten. Das Finanzamt setzt einen<br />
Privatanteil von 40% an. Eine niedrigere private Nutzung ist vom <strong>Steuer</strong>pflichtigen<br />
nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Zusätzlich zum Computer<br />
(Computer: PC, Bildschirm und Tastatur) sind natürlich auch die erforderlichen<br />
Ausgaben für die notwendige Software, Disketten, Drucker,<br />
Papier, Maus, Scanner, usw., absetzbar.<br />
Internet<br />
Kosten für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses<br />
sind als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung<br />
gegenüber dem privatem Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung<br />
in beruflich und privat veranlasste Kosten im Schätzungsweg zu erfolgen.<br />
Als anteilige berufliche Kosten sind die anteilige Provider-Gebühr sowie die<br />
anteiligen Leitungskosten (Online-Gebühren) oder die anteiligen Kosten für<br />
Pauschalabrechnungen (z. B. Paketlösung für Internetzugang, Telefongebühr,<br />
usw.) abzugsfähig. Aufwendungen für beruflich veranlasste spezielle<br />
Anwendungsbereiche (z. B. Gebühr für die Benützung eines Rechtsinformationssystems),<br />
die zusätzlich zum Internetbeitrag anfallen, sind zur<br />
Gänze abzugsfähig. Dagegen sind kostenpflichtige allgemein bildende Informationssysteme<br />
nicht abzugsfähig.<br />
Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />
Werkzeuge und Arbeitsmittel, die weniger als 400 € (geringwertige Wirtschaftsgüter)<br />
kosten, können in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in<br />
dem sie angeschafft wurden. Übersteigt deren Nutzungsdauer ein Jahr und<br />
sind die Anschaffungskosten höher als 400 €, können sie nur verteilt über<br />
die gewöhnliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (AfA). Erfolgt die Anschaffung<br />
nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so kann für das erste<br />
Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden.<br />
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