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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Muster<br />

Name<br />

Adresse<br />

<strong>Steuer</strong>nummer<br />

Sozialversicherungsnummer Datum<br />

Finanzamt<br />

Adresse<br />

Wiederaufnahme des Arbeitnehmerveranlagungsverfahrens für das Jahr ....<br />

Mit Einkommensteuerbescheid vom ............... wurde mir für das Kalenderjahr<br />

.... eine Lohnsteuernachzahlung von ....... € vorgeschrieben.<br />

Bei der Berechnung dieses Betrages wurde allerdings ......................<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Ich beantrage die Wiederaufnahme des Arbeitnehmerveranlagungsverfahrens<br />

gemäß § 303 BAO bzw. rege eine Wiederaufnahme von Amts<br />

wegen an.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ratenzahlung, Stundung<br />

Auf Ansuchen des/der <strong>Steuer</strong>pflichtigen kann das Finanzamt die Abgabenschuldigkeit<br />

nachsehen, zum Teil nachsehen, stunden oder die Entrichtung<br />

in Raten bewilligen, soweit die sofortige oder volle Entrichtung der Abgaben<br />

mit Härten verbunden wäre.<br />

Wurde eine Ratenzahlung oder Stundung bewilligt, so werden bis zu einer<br />

Höhe der Abgabenschuld von 750 € keine Stundungszinsen verrechnet.<br />

Übersteigt die Abgabenschuld 750 €, so sind die Stundungszinsen in<br />

Höhe von 4 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr<br />

zu entrichten. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher zur Zeit 7,17%<br />

(Stand Oktober 2006).<br />

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