Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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dungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie<br />
nicht umfassend sein müssen. Daher sind auch einzelne berufsspezifische<br />
Bildungsteile abzugsfähig.<br />
Beispiele:<br />
■ Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch einer HTL<br />
(Elektrotechnik) durch einen Elektiker<br />
■ Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Architekturstudium eines<br />
Baumeisters (HTL) an einer technischen Universität<br />
■ Aufwendungen einer Restaurantfachfrau im Zusammenhang mit dem<br />
Besuch eines Lehrganges für Tourismusmanagement<br />
■ Aufwendungen eines Technikers im Zusammenhang mit der Ablegung<br />
der Ziviltechnikerprüfung<br />
■ Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ablegung einer Beamten-<br />
Aufstiegsprüfung oder dem Besuch einer AHS (BHS) oder einem einschlägigen<br />
Universitätsstudium durch öfffentlich Bedienstete<br />
Verwandte Tätigkeiten sind z. B. Friseurin und Kosmetikerin, Dachdecker<br />
und Spengler oder Tätigkeiten, die im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse<br />
oder Fähigkeiten erfordern (z. B. Fleischhauer und Koch, Elektrotechniker<br />
und EDV-Techniker).<br />
Bildungsmaßnahmen zum Erwerb grundsätzlicher kaufmännischer oder bürotechnischer<br />
Kenntnisse (z. B. Einstiegskurse für EDV, Erwerb des europäischen<br />
Computerführerscheins, Buchhaltung) sind immer abzugsfähig.<br />
Besteht ein konkreter Veranlassungszusammenhang mit einer zukünftigen<br />
Tätigkeit – eine bloße Absichtserklärung ist zuwenig –, können Fortbildungskosten<br />
für diese Tätigkeit auch vor Antritt des Dienstverhältnisses als<br />
vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden.<br />
Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit,<br />
sind Aufwendungen für:<br />
■ Fachschulen oder Handelsschulen,<br />
■ Handelsakademien, höhere technische Lehranstalten, höhere Lehranstalten<br />
für wirtschaftliche Berufe einschließlich der Berufsreifeprüfung<br />
nach dem Lehrplan für diese Schulen sowie die diesbezüglichen Aufbaulehrgänge<br />
zur Erlangung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden<br />
höheren Schule, Kollegs nach dem Schulorganisationsgesetz (seinerzeitige<br />
Maturalehrgänge),<br />
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