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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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dungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie<br />

nicht umfassend sein müssen. Daher sind auch einzelne berufsspezifische<br />

Bildungsteile abzugsfähig.<br />

Beispiele:<br />

■ Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch einer HTL<br />

(Elektrotechnik) durch einen Elektiker<br />

■ Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Architekturstudium eines<br />

Baumeisters (HTL) an einer technischen Universität<br />

■ Aufwendungen einer Restaurantfachfrau im Zusammenhang mit dem<br />

Besuch eines Lehrganges für Tourismusmanagement<br />

■ Aufwendungen eines Technikers im Zusammenhang mit der Ablegung<br />

der Ziviltechnikerprüfung<br />

■ Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ablegung einer Beamten-<br />

Aufstiegsprüfung oder dem Besuch einer AHS (BHS) oder einem einschlägigen<br />

Universitätsstudium durch öfffentlich Bedienstete<br />

Verwandte Tätigkeiten sind z. B. Friseurin und Kosmetikerin, Dachdecker<br />

und Spengler oder Tätigkeiten, die im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse<br />

oder Fähigkeiten erfordern (z. B. Fleischhauer und Koch, Elektrotechniker<br />

und EDV-Techniker).<br />

Bildungsmaßnahmen zum Erwerb grundsätzlicher kaufmännischer oder bürotechnischer<br />

Kenntnisse (z. B. Einstiegskurse für EDV, Erwerb des europäischen<br />

Computerführerscheins, Buchhaltung) sind immer abzugsfähig.<br />

Besteht ein konkreter Veranlassungszusammenhang mit einer zukünftigen<br />

Tätigkeit – eine bloße Absichtserklärung ist zuwenig –, können Fortbildungskosten<br />

für diese Tätigkeit auch vor Antritt des Dienstverhältnisses als<br />

vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden.<br />

Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit,<br />

sind Aufwendungen für:<br />

■ Fachschulen oder Handelsschulen,<br />

■ Handelsakademien, höhere technische Lehranstalten, höhere Lehranstalten<br />

für wirtschaftliche Berufe einschließlich der Berufsreifeprüfung<br />

nach dem Lehrplan für diese Schulen sowie die diesbezüglichen Aufbaulehrgänge<br />

zur Erlangung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden<br />

höheren Schule, Kollegs nach dem Schulorganisationsgesetz (seinerzeitige<br />

Maturalehrgänge),<br />

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