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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Um die Aufwendungen für Dienstreisen bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

geltend zu machen, können Sie sich nach folgendem Muster richten:<br />

Datum Beginn/Ende<br />

der Reise<br />

Summe<br />

Reiseziel/<br />

-zweck<br />

Reisekosten<br />

FK TG NG<br />

Ersätze des AG<br />

FK TG NG<br />

Umzugskosten<br />

Übersiedlungskosten sind dann Werbungskosten, wenn sie unmittelbar mit<br />

der Berufsausübung in Zusammenhang stehen. Eine berufliche Veranlassung<br />

liegt bei erstmaligen Antritt des Dienstverhältnisses, Firmenwechsel<br />

oder im Falle einer dauernden Versetzung in einen anderen Betrieb (z. B.<br />

Tochtergesellschaft) vor. Übersiedlungskosten ohne Wechsel des Dienstortes<br />

und ohne Verpflichtung eine Dienstwohnung zu beziehen, sind nicht absetzbar.<br />

Die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes ist Voraussetzung um<br />

Werbungskosten geltend machen zu können.<br />

Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />

Differenz<br />

FK TG NG<br />

Sofern das Finanzamt es verlangt, ist eine Aufstellung der Werbungskosten<br />

nachzureichen.<br />

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