02.12.2012 Aufrufe

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bei Bezug von nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften von mehr als 730 €<br />

jährlich, ist eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) bis 30. 4. des<br />

folgenden Kalenderjahres (bei elektronischer Übermittlung bis 30. 6. des<br />

Folgejahres) beim Finanzamt abzugeben.<br />

Antragsveranlagung<br />

Liegt keiner der oben angeführten Pflichtveranlagungstatbestände vor, so<br />

handelt es sich um eine Antragsveranlagung. Dazu hat man 5 Jahre Zeit. So<br />

kann z. B. der Antrag für das Veranlagungsjahr 2006 bis zum 31. 12. 2011<br />

gestellt werden.<br />

Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats<br />

mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides<br />

negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist<br />

jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!<br />

Negativsteuer<br />

ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen (Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte,<br />

usw.), dass sie noch keine <strong>Steuer</strong> zahlen, sollten einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung<br />

stellen. Es werden 10% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge,<br />

maximal jedoch 110 € vom Finanzamt erstattet. Diese Regelung gilt<br />

jedoch nicht für PensionistInnen, da sie keine Aktiveinkünfte mehr beziehen.<br />

AlleinverdienerInnen/AlleinerzieherInnen erhalten zusätzlich mindestens<br />

494 € erstattet (siehe S. 13).<br />

Diejenigen ArbeitnehmerInnen, die zwar Anspruch auf den Alleinverdiener/<br />

Alleinerzieherabsetzbetrag haben, aber keine steuerpflichtigen Einkünfte<br />

beziehen, können mit dem Formular E 5 (erhältlich beim Finanzamt) den Antrag<br />

auf Erstattung dieses Absetzbetrages stellen. Dies ist bspw. bei einer<br />

Alleinerzieherin der Fall, die im Kalenderjahr nur Kinderbetreuungsgeld bezog.<br />

FINANZOnline<br />

Seit 2003 besteht die Möglichkeit die Arbeitnehmerveranlagung per Internet<br />

unter www.bmf.gv.at einzureichen. Seit 2004 kann auch die Einkommenund<br />

Umsatzsteuererklärung per Internet abgewickelt werden. Nähere Informationen<br />

dazu finden Sie in unserer Broschüre „<strong>Steuer</strong> <strong>sparen</strong> Online“.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!