Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bei Bezug von nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften von mehr als 730 €<br />
jährlich, ist eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) bis 30. 4. des<br />
folgenden Kalenderjahres (bei elektronischer Übermittlung bis 30. 6. des<br />
Folgejahres) beim Finanzamt abzugeben.<br />
Antragsveranlagung<br />
Liegt keiner der oben angeführten Pflichtveranlagungstatbestände vor, so<br />
handelt es sich um eine Antragsveranlagung. Dazu hat man 5 Jahre Zeit. So<br />
kann z. B. der Antrag für das Veranlagungsjahr 2006 bis zum 31. 12. 2011<br />
gestellt werden.<br />
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats<br />
mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides<br />
negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist<br />
jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!<br />
Negativsteuer<br />
ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen (Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte,<br />
usw.), dass sie noch keine <strong>Steuer</strong> zahlen, sollten einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung<br />
stellen. Es werden 10% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge,<br />
maximal jedoch 110 € vom Finanzamt erstattet. Diese Regelung gilt<br />
jedoch nicht für PensionistInnen, da sie keine Aktiveinkünfte mehr beziehen.<br />
AlleinverdienerInnen/AlleinerzieherInnen erhalten zusätzlich mindestens<br />
494 € erstattet (siehe S. 13).<br />
Diejenigen ArbeitnehmerInnen, die zwar Anspruch auf den Alleinverdiener/<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag haben, aber keine steuerpflichtigen Einkünfte<br />
beziehen, können mit dem Formular E 5 (erhältlich beim Finanzamt) den Antrag<br />
auf Erstattung dieses Absetzbetrages stellen. Dies ist bspw. bei einer<br />
Alleinerzieherin der Fall, die im Kalenderjahr nur Kinderbetreuungsgeld bezog.<br />
FINANZOnline<br />
Seit 2003 besteht die Möglichkeit die Arbeitnehmerveranlagung per Internet<br />
unter www.bmf.gv.at einzureichen. Seit 2004 kann auch die Einkommenund<br />
Umsatzsteuererklärung per Internet abgewickelt werden. Nähere Informationen<br />
dazu finden Sie in unserer Broschüre „<strong>Steuer</strong> <strong>sparen</strong> Online“.<br />
8