Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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■ Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen<br />
wird. Diese Mehraufwendungen werden ebenfalls mit einer Pauschale<br />
von 262 € monatlich abgegolten. Anstatt der Pauschale können<br />
auch die tatsächlichen Kosten (mittels Belegen) für die<br />
Mehraufwendungen geltend gemacht werden. Wird für das Kind Pflegegeld<br />
bezogen, so kommt es nur dann zu einer steuermindernden<br />
Wirkung, wenn das Pflegegeld weniger als 262 € bzw. weniger als die<br />
tatsächlichen Kosten der Behinderung beträgt. Denn nur die um das<br />
Pflegegeld verminderten Kosten der Behinderung werden als außergewöhnliche<br />
Belastung anerkannt.<br />
■ Kosten, die durch eine Krankheit verursacht werden, wenn eine Erwerbsminderung<br />
von mindestens 25% vorliegt. Diese Erwerbsminderung<br />
muss durch eine amtliche Bescheinigung der dafür zuständigen<br />
Stelle nachgewiesen werden (siehe unter „Krankheitskosten“).<br />
■ Mehraufwendungen für Kinder, für die keine erhöhte Familienbeihilfe<br />
zusteht, die aber zu mehr als 25% behindert sind. Auch für diese Kinder<br />
können die pauschalen Beträge für Behinderung bzw. Diätverpflegung<br />
geltend gemacht werden (siehe nachfolgend angeführte Tabelle).<br />
■ Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (z. B. Sturmschäden,<br />
Erdbeben, Hochwasser, Schneekatastrophen, usw.), wenn<br />
diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln<br />
gedeckt sind.<br />
Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden:<br />
54<br />
■ Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen<br />
(z. B. Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Beseitigung<br />
von Sperrmüll sowie unbrauchbar gewordener Gegenstände,<br />
Raumtrocknung sowie Mauerentfernung, Anschaffung [Anmietung]<br />
von Trocknungs- und Reinigungsgeräten).<br />
■ Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter,<br />
aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände (z. B. bei<br />
weiter nutzbarer Wohnhäusern bzw. Wohnungen der Ersatz des Fußbodens,<br />
die Erneuerung des Verputzes, das Ausmalen von Räumen,<br />
die Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben, die Reparatur bzw.<br />
Wiederherstellung von Zäunen und sonstigen Grundstücksumfriedungen,<br />
die Sanierung von Gehsteigen und Hofpflasterungen,<br />
weiters die Reparatur beschädigter PKW).<br />
■ Kosten für die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter<br />
Vermögensgegenstände (z. B. der erforderliche Neubau des gesam-