Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VII. UMSATZSTEUER<br />
Die Umsatzsteuer betrifft nur UnternehmerInnen. UnternehmerIn ist, wer<br />
eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Wer Einkünfte<br />
aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag erzielt, ist ein Unternehmer<br />
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />
Kleinunternehmerregelung<br />
Wer Umsätze von weniger als 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) im Kalenderjahr<br />
erzielt und in seinen Rechnungen (Honorarnoten) keine Umsatzsteuer<br />
ausweist, braucht die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abführen. Es kann<br />
aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Eine einmalige Überschreitung<br />
der 30.000 €-Grenze um nicht mehr als 15% innerhalb von fünf<br />
Jahren ist nicht schädlich.<br />
Eine Umsatzsteuererklärung muss abgegeben werden, wenn die Umsätze<br />
7.500 € pro Jahr übersteigen.<br />
Jeder „Kleinunternehmer“ kann Regelbesteuerung beantragen. Er/Sie muss<br />
dann die Umsatzsteuer (vierteljährlich) an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer,<br />
die andere UnternehmerInnen in Rechnung stellen, können Sie<br />
sich aber als Vorsteuer abziehen. Entscheiden Sie sich für die Regelbesteuerung,<br />
so sind Sie zumindest fünf Jahre lang daran gebunden.<br />
„Regelbesteuerung“<br />
Verzichtet jemand auf die Kleinunternehmerregelung oder übersteigen<br />
seine/ihre Umsätze die 30.000 €-Grenze, so ist die Umsatzsteuer (abzüglich<br />
der Vorsteuer) vierteljährlich bzw. monatlich abzuführen und jährlich eine<br />
Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.<br />
Vorsteuerabzug<br />
Ein/e UnternehmerIn kann die von anderen UnternehmerInnen in einer<br />
Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.<br />
78