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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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D) Sachbezug<br />

Ein Sachbezug ist ein sogenannter „Vorteil aus dem Dienstverhältnis“ und<br />

somit sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.<br />

Es folgt eine beispielhafte Aufzählung von Sachbezügen:<br />

■ Wohnung<br />

■ Heizung<br />

■ Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges: Besteht für<br />

ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit ein firmeneigenes KFZ für Privatfahrten<br />

(dazu zählen auch die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte) zu<br />

benützen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5% der Anschaffungskosten<br />

(inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe),<br />

maximal jedoch 600 € monatlich anzusetzen. Wird das firmeneigene<br />

KFZ nachweislich (Führung eines Fahrtenbuches notwendig!) für Privatfahrten<br />

höchstens 6.000 km jährlich benützt, so ist der halbe Wert<br />

als Sachbezug anzusetzen (0,75% der Anschaffungskosten, maximal<br />

300 € monatlich).<br />

■ Garagen- bzw. Autoabstellplatz: In parkrau<strong>mb</strong>ewirtschafteten Zonen<br />

(Parkpickerlbezirke, gebührenpflichtige Kurzparkzonen) ist ein monatlicher<br />

Sachbezug von 14,53 € anzusetzen.<br />

■ Bei ArbeitgeberInnen-Darlehen bzw. Gehaltsvorschüssen bis 7.300 €<br />

ist kein Sachbezug anzusetzen. Darüber hinaus ist ein Sachbezug in<br />

Höhe von 3,5% pro Jahr anzusetzen. Sind die von dem/der ArbeitgeberIn<br />

verrechneten Zinsen unter 3,5%, so ist nur die Differenz als<br />

Sachbezug anzusetzen (Beispiel: AG verlangt 2% Zinsen für Darlehen<br />

= Sachbezug 1,5%).<br />

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