Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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D) Sachbezug<br />
Ein Sachbezug ist ein sogenannter „Vorteil aus dem Dienstverhältnis“ und<br />
somit sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.<br />
Es folgt eine beispielhafte Aufzählung von Sachbezügen:<br />
■ Wohnung<br />
■ Heizung<br />
■ Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges: Besteht für<br />
ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit ein firmeneigenes KFZ für Privatfahrten<br />
(dazu zählen auch die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte) zu<br />
benützen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5% der Anschaffungskosten<br />
(inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe),<br />
maximal jedoch 600 € monatlich anzusetzen. Wird das firmeneigene<br />
KFZ nachweislich (Führung eines Fahrtenbuches notwendig!) für Privatfahrten<br />
höchstens 6.000 km jährlich benützt, so ist der halbe Wert<br />
als Sachbezug anzusetzen (0,75% der Anschaffungskosten, maximal<br />
300 € monatlich).<br />
■ Garagen- bzw. Autoabstellplatz: In parkrau<strong>mb</strong>ewirtschafteten Zonen<br />
(Parkpickerlbezirke, gebührenpflichtige Kurzparkzonen) ist ein monatlicher<br />
Sachbezug von 14,53 € anzusetzen.<br />
■ Bei ArbeitgeberInnen-Darlehen bzw. Gehaltsvorschüssen bis 7.300 €<br />
ist kein Sachbezug anzusetzen. Darüber hinaus ist ein Sachbezug in<br />
Höhe von 3,5% pro Jahr anzusetzen. Sind die von dem/der ArbeitgeberIn<br />
verrechneten Zinsen unter 3,5%, so ist nur die Differenz als<br />
Sachbezug anzusetzen (Beispiel: AG verlangt 2% Zinsen für Darlehen<br />
= Sachbezug 1,5%).<br />
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