Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Gehbehinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, die<br />
über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Aufwendungen für Taxifahrten<br />
bis zu einem Betrag von 153 € monatlich geltend machen.<br />
PflegegeldbezieherInnen<br />
Werden die Pauschalbeträge für Diätverpflegung, KFZ- oder Taxikosten sowie<br />
nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel und Kosten<br />
der Heilbehandlung geltend gemacht, so werden diese Beträge nicht um<br />
das Pflegegeld gekürzt. Der jährliche Freibetrag selbst wird mit dem Pflegegeld<br />
jedoch sehr wohl gegenverrechnet. Werden hingegen die tatsächlichen<br />
Kosten geltend gemacht, mindert das Pflegegeld diese Aufwendungen und<br />
nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.<br />
Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
E) Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (ab 1. 1. 2000)<br />
Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zur freiwilligen<br />
Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb<br />
von Anteilen an prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds kann<br />
eine Prämie in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist beim jeweiligen<br />
Rechtsträger zu stellen. Bei Inanspruchnahme der Prämie können für diesen<br />
Betrag nicht gleichzeitig Sonderausgaben geltend gemacht werden.<br />
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