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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Gehbehinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, die<br />

über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Aufwendungen für Taxifahrten<br />

bis zu einem Betrag von 153 € monatlich geltend machen.<br />

PflegegeldbezieherInnen<br />

Werden die Pauschalbeträge für Diätverpflegung, KFZ- oder Taxikosten sowie<br />

nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel und Kosten<br />

der Heilbehandlung geltend gemacht, so werden diese Beträge nicht um<br />

das Pflegegeld gekürzt. Der jährliche Freibetrag selbst wird mit dem Pflegegeld<br />

jedoch sehr wohl gegenverrechnet. Werden hingegen die tatsächlichen<br />

Kosten geltend gemacht, mindert das Pflegegeld diese Aufwendungen und<br />

nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.<br />

Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />

E) Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (ab 1. 1. 2000)<br />

Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zur freiwilligen<br />

Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb<br />

von Anteilen an prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds kann<br />

eine Prämie in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist beim jeweiligen<br />

Rechtsträger zu stellen. Bei Inanspruchnahme der Prämie können für diesen<br />

Betrag nicht gleichzeitig Sonderausgaben geltend gemacht werden.<br />

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