Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Beispiel 2: Angestellte/r ohne Allverdienerabsetzbetrag, Bezug von Arbeitslosengeld<br />
Aktivbezug (monatlich brutto 2.180 €) vom 1. 1. 2006 bis<br />
30. 09. 2006, Arbeitslosengeldbezug vom 1. 10. 2006 bis 31. 12. 2006 für<br />
92 Tage, tägliches Arbeitslosengeld 31,32 €<br />
Bemessungsgrundlage laut Lohnzettel (KZ 245) 16.088,40 €<br />
Dieser Betrag wird nun auf einen Jahresbetrag umgerechnet. Das Finanzamt<br />
geht dabei folgendermaßen vor: Von 365 Tagen werden die<br />
Tage des Arbeitslosengeldbezuges abgezogen. Dies ergibt 273 (365 minus<br />
92). Es wird die Bemessungsgrundlage durch diese Tage dividiert<br />
und dann mit 365 multipliziert: 16.088,40 : 273 x 365 = 21.510,13 €. Dies<br />
ergibt die sogenannten hochgerechneten Einkünfte. Davon wird nun die<br />
<strong>Steuer</strong> ermittel.<br />
Bemessungsgrundlage der hochgerechneten Einkünfte 21.510,13 €<br />
– Werbungskostenpauschale 132,00 €<br />
– Sonderausgabenpauschale 60,00 €<br />
= Jahresbemessungsgrundlage 21.318,13 €<br />
(21.318,13 – 10.000) x 5.750<br />
15.000 4.338,62 €<br />
= <strong>Steuer</strong> vor Abzug der Absetzbeträge 4.338,62 €<br />
– Arbeitnehmerabsetzbetrag 54,00 €<br />
– Verkehrsabsetzbetrag 291,00 €<br />
= <strong>Steuer</strong> nach Abzug der Absetzbeträge 3.993,62 €<br />
Nun wird errechnet, wie viel die <strong>Steuer</strong> in Prozent der hochgerechneten<br />
Jahresbemessungsgrundlage ausmacht: 3.993,62 x 100 : 21.318,13 =<br />
18,73%. Mit diesem Prozentsatz wird nun das tatsächlich erzielte Einkommen<br />
besteuert.<br />
Bemessungsgrundlage tatsächliche Einkünfte 16.088,40 €<br />
– Werbungskostenpauschale 132,00 €<br />
– Sonderausgabenpauschale 60,00 €<br />
= Jahresbemessungsgrundlage 15.896,40 €<br />
15.896,40 x 18,73% = 2.977,40 €. Die Einkommensteuer (ohne Berücksichtigung<br />
der <strong>Steuer</strong> der sonstigen Bezüge) beträgt nach dieser Methode<br />
daher 2,977,40 €.<br />
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