Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Die Sonderausgabenpauschale wird bei diesen Aufwendungen nicht abgezogen,<br />
sodass sie in voller Höhe die Lohnsteuerbemessungsgrundlage<br />
mindern.<br />
Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
3) Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />
Diese Sonderausgaben mindern bis zur jeweiligen Höchstgrenze in vollem<br />
Umfang die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.<br />
Kirchenbeiträge<br />
Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />
sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings nur bis zu einem<br />
Betrag von jährlich 100 €.<br />
Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
Private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger<br />
Für Spenden an bestimmte begünstigte Spendenempfänger (werden jährlich<br />
im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht oder<br />
können im Internet unter www.bmf.gv.at abgerufen werden, wobei es sich<br />
im Wesentlichen um Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen sowie<br />
Museen u. ä. handelt) können bis zu 10% des Vorjahreseinkommens abgesetzt<br />
werden.<br />
Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
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