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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Die Sonderausgabenpauschale wird bei diesen Aufwendungen nicht abgezogen,<br />

sodass sie in voller Höhe die Lohnsteuerbemessungsgrundlage<br />

mindern.<br />

Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />

3) Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />

Diese Sonderausgaben mindern bis zur jeweiligen Höchstgrenze in vollem<br />

Umfang die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.<br />

Kirchenbeiträge<br />

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings nur bis zu einem<br />

Betrag von jährlich 100 €.<br />

Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />

Private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger<br />

Für Spenden an bestimmte begünstigte Spendenempfänger (werden jährlich<br />

im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht oder<br />

können im Internet unter www.bmf.gv.at abgerufen werden, wobei es sich<br />

im Wesentlichen um Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen sowie<br />

Museen u. ä. handelt) können bis zu 10% des Vorjahreseinkommens abgesetzt<br />

werden.<br />

Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />

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