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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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steuertabelle zu versteuern. Für Vergleichssummen, die für Zeiträume bezahlt<br />

werden in denen der/die ArbeitnehmerIn bereits unter das neue Abfertigungsrecht<br />

fällt, werden bis zur Höhe von 7.500 € mit 6% versteuert. Für<br />

Beträge die über 7.500 € hinaus gehen, kommt wiederum die Fünftelbegünstigung<br />

zur Anwendung.<br />

Bei Zahlungen von Insolvenzausfallgeld (Konkurs-/Ausgleichsverfahren) ist<br />

die Bemessungsgrundlage gleichermaßen zu ermitteln. Es wird aber nicht<br />

die Tarifsteuer angewandt, sondern ein Pauschalsatz von 15%. Es handelt<br />

sich dabei nur um eine „<strong>Steuer</strong>vorauszahlung“, da die endgültige Lohnsteuer<br />

erst bei der Veranlagung ermittelt wird. Hier ist eine Pflichtveranlagung<br />

vorzunehmen und es kann zu <strong>Steuer</strong>nachzahlungen kommen. Das Insolvenzausfallgeld<br />

wird bei der Veranlagung dem Jahr zugerechnet, in dem<br />

der Anspruch entstanden ist<br />

11) Versteuerung von Krankengeld<br />

Bei Erhalt von Krankengeld von einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger<br />

wird von den Versicherungsträgern 22% Lohnsteuer einbehalten, soweit<br />

diese Bezüge 20 € täglich übersteigen. Bei dieser pauschalen Lohnsteuerberechnung<br />

handelt es sich nur um eine vorläufige Versteuerung. Im<br />

Rahmen einer Pflichtveranlagung wird die <strong>Steuer</strong> vom Finanzamt neu<br />

durchgerechnet und es kann zu Nachzahlungen kommen.<br />

C) Zulagen und Zuschläge<br />

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-,<br />

Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende<br />

Überstundenzuschläge sind insgesamt bis zu 360 € monatlich steuerfrei.<br />

Zusätzlich sind die Zuschläge für die ersten fünf 50%-igen Überstunden im<br />

Monat (maximal 43 €) steuerfrei zu belassen.<br />

Für NachtarbeiterInnen (damit sind ArbeitnehmerInnen gemeint, deren Normalarbeitszeit<br />

zu mehr als 50% in der Nacht liegt) sind höchstens 540 €<br />

monatlich steuerfrei. „Nacht“ im steuerlichen Sinn, ist der Zeitraum zwischen<br />

19:00 Uhr und 7:00 Uhr.<br />

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