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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Anspruchszinsen („Nachforderungszinsen“ und „Gutschriftszinsen“)<br />

Wird die Einkommensteuer für das Jahr 2006 erst nach dem 1. 10. <strong>2007</strong><br />

festgesetzt, werden Anspruchszinsen verrechnet. Das bedeutet, dass für<br />

eine Nachzahlung oder eine Gutschrift auf Grund der Arbeitnehmerveranlagung<br />

2006 oder der Einkommensteuererklärung 2006, für Zeiträume ab<br />

dem 1. 10. <strong>2007</strong> bis zur Zustellung des Bescheides entweder Nachforderungs-<br />

oder Gutschriftszinsen entstehen.<br />

Die Anspruchszinsen werden höchstens für einen Zeitraum von 48 Monaten<br />

festgesetzt. Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz, und beträgt derzeit<br />

4,67% (Stand Oktober 2006). Anspruchszinsen unter 50 € werden nicht<br />

festgesetzt (Bagatellgrenze). Zur Vermeidung von Nachforderungszinsen<br />

können dem Finanzamt Anzahlungen bekanntgegeben und entrichtet werden.<br />

Die Festsetzung der Zinsen erfolgt unabhängig von einem allfälligen Verschulden<br />

der <strong>Steuer</strong>pflichtigen oder Finanzämter.<br />

D) Rechtsmittel<br />

1) Berufung<br />

Es besteht die Möglichkeit, gegen einen Bescheid Berufung zu erheben.<br />

Die Berufungsfrist beträgt ein Monat ab Zustellung des Bescheides. Die<br />

Berufung ist schriftlich beim Finanzamt, von dem der Bescheid erlassen<br />

wurde, einzubringen.<br />

Das Finanzamt kann entweder selbst mittels Berufungsvorentscheidung<br />

entscheiden oder gibt die Berufung – vor allem bei wichtigen Rechtsfragen<br />

– an die übergeordnete Instanz weiter. Im Regelfall wird aber das Finanzamt<br />

selbst eine Berufungsvorentscheidung erlassen.<br />

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