Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Anspruchszinsen („Nachforderungszinsen“ und „Gutschriftszinsen“)<br />
Wird die Einkommensteuer für das Jahr 2006 erst nach dem 1. 10. <strong>2007</strong><br />
festgesetzt, werden Anspruchszinsen verrechnet. Das bedeutet, dass für<br />
eine Nachzahlung oder eine Gutschrift auf Grund der Arbeitnehmerveranlagung<br />
2006 oder der Einkommensteuererklärung 2006, für Zeiträume ab<br />
dem 1. 10. <strong>2007</strong> bis zur Zustellung des Bescheides entweder Nachforderungs-<br />
oder Gutschriftszinsen entstehen.<br />
Die Anspruchszinsen werden höchstens für einen Zeitraum von 48 Monaten<br />
festgesetzt. Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz, und beträgt derzeit<br />
4,67% (Stand Oktober 2006). Anspruchszinsen unter 50 € werden nicht<br />
festgesetzt (Bagatellgrenze). Zur Vermeidung von Nachforderungszinsen<br />
können dem Finanzamt Anzahlungen bekanntgegeben und entrichtet werden.<br />
Die Festsetzung der Zinsen erfolgt unabhängig von einem allfälligen Verschulden<br />
der <strong>Steuer</strong>pflichtigen oder Finanzämter.<br />
D) Rechtsmittel<br />
1) Berufung<br />
Es besteht die Möglichkeit, gegen einen Bescheid Berufung zu erheben.<br />
Die Berufungsfrist beträgt ein Monat ab Zustellung des Bescheides. Die<br />
Berufung ist schriftlich beim Finanzamt, von dem der Bescheid erlassen<br />
wurde, einzubringen.<br />
Das Finanzamt kann entweder selbst mittels Berufungsvorentscheidung<br />
entscheiden oder gibt die Berufung – vor allem bei wichtigen Rechtsfragen<br />
– an die übergeordnete Instanz weiter. Im Regelfall wird aber das Finanzamt<br />
selbst eine Berufungsvorentscheidung erlassen.<br />
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