02.12.2012 Aufrufe

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eitsstiftungen) gefördert werden, gegeben. Aufwendungen für einzelne<br />

Kurse und Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit sind<br />

nicht abzugsfähig (z.B. Aufwendungen für den Besuch eines einzelnen<br />

Krankenpfelgekurses, der für sich allein keinen Berufsumstieg sicherstellt).<br />

Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten<br />

darstellen.<br />

Die Kosten für ein Universitätsstudium (Studiengebühren, Fachliteratur,<br />

Fahrtkosten), die auf Grund von abzugsfähiger Aus-, Fortbildung oder<br />

einer Umschulung anfallen, sind abzugsfähig.<br />

Aufwendungen die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z. B.<br />

Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-<br />

Führerschein) sind nicht abzugsfähig.<br />

Führerschein<br />

Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins<br />

sind nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür<br />

gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger<br />

oder Autobus liegen – vorausgesetzt es besteht ein Zusammenhang mit der<br />

ausgeübten (verwandten) Tätigkeit – abzugsfähige Kosten vor.<br />

Sprachkurse<br />

Abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten liegen vor, wenn auf Grund der<br />

Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner<br />

Natur erworben werden (z. B. Grundkenntnisse für eine Tätigkeit<br />

als KellnerIn, SekretärIn, TelefonistIn, VerkäuferIn; Italienischkurs eines Exportdisponenten<br />

mit dem hauptsächlichen Aufgabengebiet des Exports<br />

nach Italien.<br />

Sprachkurse im Ausland werden in der Regel zu den nicht abzugsfähigen<br />

Kosten der privaten Lebensführung gehören, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche<br />

berufliche Bedingtheit erkennbar ist (lehrgangsmäßige Organisation,<br />

Ausrichtung von Programm und Durchführung ausschließlich auf<br />

Teilnehmer der Berufsgruppe der <strong>Steuer</strong>pflichtigen).<br />

Aufwendungen für den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen sind jedenfalls<br />

abzugsfähig, wenn die Vermittlung der Fremdsprachenkenntnisse Teil<br />

einer umfassenden Umschulungsmaßnahme ist.<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!