Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Weiters ist die <strong>Steuer</strong> von den sonstigen Bezügen zu ermitteln und hinzuzurechnen.<br />
Die sonstigen Bezüge entnehmen Sie der Kennzahl 220 des Jahreslohnzettels.<br />
Ist dieser Betrag niedriger als 2.000 €, so fällt keine <strong>Steuer</strong><br />
an. Ist dieser Betrag zwischen 2.000 € und ca. 2.345 € so beträgt die <strong>Steuer</strong><br />
6 % des 620 € übersteigenden Betrages, jedoch höchstens 30% des 2.000 €<br />
übersteigenden Betrages. Ist die Sonderzahlung höher als 2.345 €, so ziehen<br />
Sie von diesem Betrag die Kennzahl 225 (das sind die Sozialversicherungsbeiträge<br />
der begünstigt versteuerten sonstigen Bezüge) und den Freibetrag<br />
von 620 € ab. Der Restbetrag ist dann mit 6% zu versteuern.<br />
Beispiel: Angestellte/r; sonstige Bezüge 2.500 €<br />
Kennzahl 220 2.500,00 €<br />
Kennzahl 225 – 425,00 € SV-Beiträge<br />
– 620,00 € Freibetrag<br />
= 1.455,00 € <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage x 6%<br />
= 87,30 € Lohnsteuer<br />
Nun zählen Sie zu Ihrer tarifmäßigen Einkommensteuer die <strong>Steuer</strong> von den<br />
sonstigen Bezügen hinzu und vergleichen Sie mit der Lohnsteuer, die auf<br />
dem Lohnzettel unter der Kennzahl 260 angeführt ist. Die entsprechende<br />
Differenz ergibt dann Ihr <strong>Steuer</strong>guthaben oder Ihre <strong>Steuer</strong>schuld.<br />
Haben Sie den Jahreslohnzettel noch nicht, so summieren Sie einfach die<br />
monatlichen <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlagen, die auf den einzelnen Gehaltsabrechnungen<br />
ausgewiesen sind. Diese werden dann ebenfalls um die Ihnen<br />
zustehenden Freibeträge, Sonderausgabenpauschale und Werbungskostenpauschale<br />
gekürzt und danach gerundet. Dann wird der Tarif<br />
angewendet und die so erhaltene „Tarifsteuer“ um die Absetzbeträge gekürzt.<br />
Nun addieren Sie genauso die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlagen für die<br />
sonstigen Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration; nicht dazu<br />
zählen Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, usw.) und berechnen die <strong>Steuer</strong><br />
davon wie oben.<br />
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