02.12.2012 Aufrufe

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weiters ist die <strong>Steuer</strong> von den sonstigen Bezügen zu ermitteln und hinzuzurechnen.<br />

Die sonstigen Bezüge entnehmen Sie der Kennzahl 220 des Jahreslohnzettels.<br />

Ist dieser Betrag niedriger als 2.000 €, so fällt keine <strong>Steuer</strong><br />

an. Ist dieser Betrag zwischen 2.000 € und ca. 2.345 € so beträgt die <strong>Steuer</strong><br />

6 % des 620 € übersteigenden Betrages, jedoch höchstens 30% des 2.000 €<br />

übersteigenden Betrages. Ist die Sonderzahlung höher als 2.345 €, so ziehen<br />

Sie von diesem Betrag die Kennzahl 225 (das sind die Sozialversicherungsbeiträge<br />

der begünstigt versteuerten sonstigen Bezüge) und den Freibetrag<br />

von 620 € ab. Der Restbetrag ist dann mit 6% zu versteuern.<br />

Beispiel: Angestellte/r; sonstige Bezüge 2.500 €<br />

Kennzahl 220 2.500,00 €<br />

Kennzahl 225 – 425,00 € SV-Beiträge<br />

– 620,00 € Freibetrag<br />

= 1.455,00 € <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage x 6%<br />

= 87,30 € Lohnsteuer<br />

Nun zählen Sie zu Ihrer tarifmäßigen Einkommensteuer die <strong>Steuer</strong> von den<br />

sonstigen Bezügen hinzu und vergleichen Sie mit der Lohnsteuer, die auf<br />

dem Lohnzettel unter der Kennzahl 260 angeführt ist. Die entsprechende<br />

Differenz ergibt dann Ihr <strong>Steuer</strong>guthaben oder Ihre <strong>Steuer</strong>schuld.<br />

Haben Sie den Jahreslohnzettel noch nicht, so summieren Sie einfach die<br />

monatlichen <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlagen, die auf den einzelnen Gehaltsabrechnungen<br />

ausgewiesen sind. Diese werden dann ebenfalls um die Ihnen<br />

zustehenden Freibeträge, Sonderausgabenpauschale und Werbungskostenpauschale<br />

gekürzt und danach gerundet. Dann wird der Tarif<br />

angewendet und die so erhaltene „Tarifsteuer“ um die Absetzbeträge gekürzt.<br />

Nun addieren Sie genauso die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlagen für die<br />

sonstigen Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration; nicht dazu<br />

zählen Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, usw.) und berechnen die <strong>Steuer</strong><br />

davon wie oben.<br />

70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!