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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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I. DIE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG<br />

Die Arbeitnehmerveranlagung ist mit dem Formular L 1 beim Wohnsitzfinanzamt<br />

zu beantragen. Dieses Formular erhalten Sie bei jedem Finanzamt<br />

bzw. im Internet unter www.bmf.gv.at. Bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

wird die <strong>Steuer</strong> vom Finanzamt neu berechnet, wobei Sie Sonderausgaben,<br />

Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen<br />

können.<br />

Es gibt zwei „Arten“ der Veranlagung:<br />

■ Pflichtveranlagung<br />

■ Antragsveranlagung<br />

Pflichtveranlagung<br />

Unter folgenden Voraussetzungen sind ArbeitnehmerInnen verpflichtet, einen<br />

Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben bzw.<br />

werden Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert.<br />

ArbeitnehmerInnen sind zu veranlagen, wenn<br />

■ sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere<br />

lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten;<br />

■ der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag während des Jahres<br />

berücksichtigt wurde, dieser aber tatsächlich nicht zustand;<br />

■ sie Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung, bestimmte Bezüge<br />

für Truppenübungen, Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, Bezüge<br />

aus der Bauarbeiterurlaubskasse und Bezüge aus Dienstleistungsschecks<br />

erhalten haben;<br />

■ sie Bezüge vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten haben (in einem<br />

Konkurs- oder Ausgleichsverfahren);<br />

■ für das Kalenderjahr ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde, aber<br />

tatsächlich geringere Ausgaben getätigt wurden, als die auf dem Freibetragsbescheid<br />

ausgewiesenen;<br />

■ sie andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, deren<br />

Gesamtbetrag 730 € übersteigt.<br />

Im Regelfall besteht die Verpflichtung die Erklärung zur Durchführung der<br />

Arbeitnehmerveranlagung bis 30. Septe<strong>mb</strong>er des folgenden Kalenderjahres<br />

beim Finanzamt abzugeben.<br />

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