Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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I. DIE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG<br />
Die Arbeitnehmerveranlagung ist mit dem Formular L 1 beim Wohnsitzfinanzamt<br />
zu beantragen. Dieses Formular erhalten Sie bei jedem Finanzamt<br />
bzw. im Internet unter www.bmf.gv.at. Bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />
wird die <strong>Steuer</strong> vom Finanzamt neu berechnet, wobei Sie Sonderausgaben,<br />
Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen<br />
können.<br />
Es gibt zwei „Arten“ der Veranlagung:<br />
■ Pflichtveranlagung<br />
■ Antragsveranlagung<br />
Pflichtveranlagung<br />
Unter folgenden Voraussetzungen sind ArbeitnehmerInnen verpflichtet, einen<br />
Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben bzw.<br />
werden Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert.<br />
ArbeitnehmerInnen sind zu veranlagen, wenn<br />
■ sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere<br />
lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten;<br />
■ der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag während des Jahres<br />
berücksichtigt wurde, dieser aber tatsächlich nicht zustand;<br />
■ sie Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung, bestimmte Bezüge<br />
für Truppenübungen, Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, Bezüge<br />
aus der Bauarbeiterurlaubskasse und Bezüge aus Dienstleistungsschecks<br />
erhalten haben;<br />
■ sie Bezüge vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten haben (in einem<br />
Konkurs- oder Ausgleichsverfahren);<br />
■ für das Kalenderjahr ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde, aber<br />
tatsächlich geringere Ausgaben getätigt wurden, als die auf dem Freibetragsbescheid<br />
ausgewiesenen;<br />
■ sie andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, deren<br />
Gesamtbetrag 730 € übersteigt.<br />
Im Regelfall besteht die Verpflichtung die Erklärung zur Durchführung der<br />
Arbeitnehmerveranlagung bis 30. Septe<strong>mb</strong>er des folgenden Kalenderjahres<br />
beim Finanzamt abzugeben.<br />
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