Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Was sind nun Betriebsausgaben?<br />
Betriebsausgaben sind sämtliche mit der Nebentätigkeit in Zusammenhang<br />
stehende betrieblich veranlasste Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise:<br />
■ Fahrtkosten<br />
■ Telefonkosten<br />
■ Fachliteratur<br />
■ Arbeitsmittel (z. B. Computer, Fax, usw.)<br />
■ Büromaterial<br />
■ Tagesgelder<br />
■ Nächtigungsgelder<br />
■ Weitergegebene Honorare<br />
■ <strong>Steuer</strong>beratungskosten<br />
■ Aus- und Fortbildungskosten<br />
■ Geschäftsessen (50%)<br />
■ Portokosten<br />
Diese Ausgaben sind belegmäßig nachzuweisen.<br />
Pauschale Betriebsausgaben<br />
Es gibt aber auch die Möglichkeit die Betriebsausgaben (ohne Nachweis!)<br />
pauschal geltend zu machen. Das Betriebsausgabenpauschale beträgt 6%<br />
(max. 13.200 €) der Einnahmen bei unterrichtender, schriftstellerischer, wissenschaftlicher,<br />
vortragender und erziehender Tätigkeit oder bei Einkünften<br />
aus einer kaufmännischen oder technischen Beratungstätigkeit. Bei anderen<br />
Einkünften beträgt das Betriebsausgabenpauschale 12% (max. 26.400 €).<br />
Daneben dürfen nur Ausgaben für den Eingang an Waren, Rohstoffen,<br />
Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich<br />
Lohnnebenkosten) und für Aufträge (z. B. auf Grund von Werkverträgen),<br />
soweit diese in die Leistungen eingehen, als Betriebsausgaben<br />
abgesetzt werden. Weiters sind die SV-Beiträge neben dem Pauschale absetzbar.<br />
Aufzeichnungspflichten<br />
Über die Einnahmen und Ausgaben sind fortlaufend Aufzeichnungen zu<br />
führen und die Belege darüber zu sammeln. Die Belege sind 7 Jahre lang<br />
aufzubewahren.<br />
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