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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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ons für Gaststätten in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes sind bis<br />

4,40 € täglich steuerfrei. Bekommen ArbeitnehmerInnen Bons zur Bezahlung<br />

von Lebensmitteln, die nach Hause mitgenommen werden können,<br />

sind diese aber nur bis 1,10 € täglich steuerfrei.<br />

■ Freie oder verbilligte Getränke am Arbeitsplatz sind steuerfrei.<br />

■ Haustrunk im Brauereigewerbe<br />

■ Freitabak, Freizigarren oder -zigaretten für ArbeitnehmerInnen in tabakverarbeitenden<br />

Betrieben<br />

■ Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen ArbeitnehmerInnen<br />

und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen ist steuerfrei.<br />

■ Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen<br />

des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin oder an mit diesen verbundenen<br />

Konzernunternehmen („Mitarbeiterbeteiligung“) sind bis 1.460 €<br />

jährlich steuerfrei. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Beteiligung<br />

allen oder bestimmten Gruppen von ArbeitnehmerInnen gewährt<br />

wird. Besteht diese Beteiligung in Form von Wertpapieren, so sind diese<br />

von den ArbeitnehmerInnen bei einem inländischen Kreditinstitut zu<br />

hinterlegen. Diese Beteiligung muss von den ArbeitnehmerInnen bis zum<br />

Ablauf des fünften auf das Kalenderjahr der Anschaffung folgenden Jahres<br />

gehalten werden. Darüber hinaus haben die ArbeitnehmerInnen<br />

dem/der ArbeitgeberIn bis zum 31. 3. jeden Jahres die Einhaltung der<br />

Behaltefrist nachzuweisen. Wenn aber das Dienstverhältnis beendet<br />

wird, ist kein Nachweis über die Behaltepflicht mehr erforderlich und die<br />

Beteiligung kann ohne Nachversteuerung übertragen werden.<br />

2) Nicht steuerbare Leistungen des Arbeitgebers<br />

■ Unentgeltlich überlassene Arbeitskleidung und die Reinigung derselben<br />

■ Durchlaufende Gelder und Auslagenersätze<br />

■ Beträge von ArbeitgeberInnen für die Aus- oder Fortbildung von ArbeitnehmerInnen<br />

■ Reisekosten (Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder)<br />

■ Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Werkverkehr<br />

■ Beiträge von ArbeitgeberInnen für ihre ArbeitnehmerInnen an Pensionskassen<br />

■ Beiträge von ArbeitgeberInnen für ihre ArbeitnehmerInnen an Mitarbeitervorsorgekassen<br />

im Ausmaß von höchstens 1,53% des monatlichen<br />

Entgelts (Abfertigung Neu)<br />

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