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Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des ...

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2. Planungsgrundlagen:<br />

§ 30 Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg (LEPro):Die Kulturlandschaften mit ihren<br />

Siedlungen und landschaftsprägenden Seen, Flüssen, Fluren und Wäldern sind<br />

zur Erhaltung der Verbundenheit der Menschen mit Heimat und Umwelt in ihrem Charakter zu bewahren und zu entwickeln,<br />

als ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten,<br />

in ihrer Funktion als Lebens- Erholungsraum, als Trinkwasser- und Frischluftreservoir, als land- und forstwirtschaftliche<br />

Produktionsfläche zu sichern, zu entwickeln und- wo nötig- wiederherzustellen sowie<br />

unter Bewahrung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, der historisch gewachsenen Ortsbilder, der Bodendenkmale, der schützenswerten<br />

Bausubstanz sowie <strong>des</strong> kulturellen Erbes und Brauchtums behutsam zu entwickeln.<br />

G 3.1.11 Entwurf Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP<br />

GR) - ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum [Kulturlandschaften]<br />

Die durch Agrargebiete, Wald und Gewässer geprägte Kulturlandschaft soll durch eine ordnungsgemäße Land- und<br />

Gewässernutzung in ihrer Vielfalt, Eigenart und langfristigen wirtschaftlichen Nutzbarkeit erhalten werden. Dabei kommt<br />

der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als wichtigen Nutzungen eine herausgehobene Bedeutung für die Sicherung von<br />

Arbeitsplätzen, die Herstellung hochwertiger Produkte und zur Pflege der Kulturlandschaft zu.<br />

Z 3.2.2 (Historisch bedeutsame Kulturlandschaften) LEP GR<br />

Innerhalb der Gebietskulisse <strong>des</strong> ökologisch wirksamen Freiraumverbun<strong>des</strong> stellt die Regionalplanung das Vorhandensein<br />

der Merkmale historisch bedeutsamer Kulturlandschaften fest und trifft entsprechende räumliche Festlegungen.<br />

Z 2.12.1 Regionalplan Oderland-Spree (Historisch bedeutsame Kulturlandschaften)<br />

Historisch bedeutsame Kulturlandschaften mit ihren typischen kulturlandschaftlichen Prägungen, traditionellen<br />

Landnutzungs- und Bewirtschaftungsformen sind zu bewahren und zu entwickeln, dass traditionelle Siedlungsformen,<br />

kulturhistorische Besonderheiten und Landschaftselemente sowie offene Kulturlandschaften mit hoher Erlebniswirksamkeit<br />

in den Schwerpunktbereichen erhalten und in ihrer Eigenart aufgewertet werden.<br />

Zu diesen Kulturlandschaften gehören im Landkreis Märkisch-Oderland<br />

Oderbruch<br />

Land Lebus<br />

Kulturlandschaft:<br />

Der Begriff Kulturlandschaft umfasst zunächst allgemein die Gesamtheit der durch<br />

menschlichen Einfluss geprägten Umwelt und unterscheidet diese von der über Jahrtausende<br />

durch geomorphologische Prozesse geformten Naturlandschaft. Im Sinne dieser Definition<br />

sind die europäischen Landschaften nahezu ausschließlich Kulturlandschaften, die im Kontext<br />

städtischer und ländlicher Siedlungsgefüge durch die Vielfalt menschlicher Aktivitäten<br />

geplant, gestaltet und entwickelt wurden und werden.<br />

Historische Kulturlandschaften<br />

Darunter wird ein Landschaftsausschnitt oder Lebensraum verstanden, der in früherer Zeit<br />

unter dem Einfluss menschlicher Kulturkräfte entstand und Elemente dieser Prägung<br />

anschaulich vergegenwärtigt. Er ist damit in seiner gesamträumlichen Erscheinung Zeugnis<br />

vergangener oder auch traditionell gepflegter menschlicher Lebens- und Wirtschaftsformen<br />

von besonderer geschichtlicher Bedeutung.<br />

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