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Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des ...

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Unverändert bestehen bleiben die Handlungsprämissen <strong>des</strong> <strong>Räumlichen</strong><br />

<strong>Entwicklungskonzeptes</strong> in seiner Fassung von September 2000 unter Pkt. 3.4.1./<br />

wirtschaftsnahe Infrastruktur zum Befürwortungsrahmen von entsprechenden Förderanträgen<br />

(Einzelfallentscheidungen 2 ) durch den Kreis.<br />

Kurz zusammengefasst heißt das:<br />

a) Konzentration auf die gewerblichen Entwicklungsschwerpunkte mit gestaffelten<br />

Fördersätzen, konkret für das Gebiet <strong>des</strong> Oderbruchs bzw. die Zentralorte mit Auswirkung auf<br />

das Oderbruch:<br />

- Maximalfördersatz bis 50 % Seelow, Bad Freienwalde und Wriezen<br />

- Fördersatz bis 35 % Neuhardenberg, Letschin, Lebus, Küstriner Vorland / OT<br />

Manschnow; bei besonderer struktureller Bedeutung <strong>des</strong> Vorhabens für die Region bis zur<br />

Höhe <strong>des</strong> Maximalfördersatzes von 50 %.<br />

b) Befürwortung bis zum Maximalfördersatz von 50 % bei (nachweisbar bedarfsgerechter!)<br />

Revitalisierung eines Konversions- oder Altstandortes für gewerbliche Zwecke.<br />

c) In Ausnahmefällen Befürwortung einer Förderung über dem Maximalfördersatz (bis max.<br />

80 %), wenn ein kommunaler Maßnahmeträger aufgrund (nachweisbar) fehlender finanzieller<br />

Leistungskraft das Vorhaben ansonsten nicht realisieren könnte und das Projekt von<br />

überregionaler Bedeutung ist.<br />

Ebenfalls unverändert gilt die Festlegung <strong>des</strong> <strong>Räumlichen</strong> <strong>Entwicklungskonzeptes</strong> zur<br />

gewerblichen Wirtschaftsförderung und der besonderen Präferenz von Ansiedlungs- bzw.<br />

Erweiterungsinvestitionen auf bestehenden, vor allem auf öffentlich geförderten<br />

Gewerbegebieten <strong>des</strong> Kreises (vgl. Fassung September 2000, Pkt. 3.4.2.).<br />

2 Im GA-Rahmenplan sind bereits seit mehreren Jahren lediglich Strausberg und Rüdersdorf als vom Grundsatz<br />

her förderfähige Schwerpunktorte benannt. Für alle anderen Orte ist bei Befürwortung durch den Kreis eine<br />

Förderung nach der GA-I nur auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen möglich.<br />

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