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Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des ...

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5. Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Entwicklung <strong>des</strong> Oderbruchs<br />

Das Oderbruch gehört in seiner Struktur zum ländlichen Raum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg.<br />

Ländliche Räume sollen als eigenständige Lebensräume unter Wahrung der ländlichen und<br />

landschaftstypischen Eigenarten entwickelt werden. Lokale und regionale<br />

Wirtschaftskreisläufe zur Erschließung und Nutzung regionaler Ressourcen sollen ausgebaut<br />

und gestärkt werden.<br />

Die Oderbruchkante und das Odervorland gehören zum ökologisch wirksamen<br />

Freiraumverbundsystem. Dieser ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln.<br />

Das übrige Gebiet wird als Vorbehaltsgebiet Freiraum festgelegt.<br />

Das Odervorland ist als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Das gesamte Oderbruch ist hochwassergefährdet und <strong>des</strong>halb als Vorbehaltsgebiet-<br />

hochwassergefährdeter Bereich ausgewiesen.<br />

Der Sophienthaler Polder wird als potenzieller Flutungspolder eingestuft.<br />

Im Oderbruch befinden sich die Windeignungsgebiete Bliesdorf-Thöringswerder und<br />

Letschin.<br />

Die überregionale Schienenverbindung der Ostbahn und die Verbindung Eberswalde-<br />

Frankfurt(Oder) ist zu sichern und funktionsgerecht zu entwickeln.<br />

Die Gemeinden, die nördlich von Frankfurt (Oder) liegen (bis Höhe Sachsendorf) gehören<br />

zum Stadt-Umland-Verflechtungsraum <strong>des</strong> Oberzentrums Frankfurt (Oder). In diesem<br />

Verflechtungsraum ist sowohl die Sicherung der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Zentralen Ortes als<br />

auch das ausgewogene Zusammenspiel in den Verflechtungsbeziehungen mit den<br />

benachbarten Gemeinden zu gewährleisten und Funktionsverluste für den Zentralen Ort zu<br />

vermeiden.<br />

Großräumige Straßenverbindungen sind die B1 und die Oder-Lausitz-Straße (B167/B112)<br />

Als überregionale Straßenverbindung ist die B158 zu nennen.<br />

Die Entwicklung eines weiteren Oderübergangs ist östlich von Wriezen offenzuhalten.<br />

Der Sonderlandeplatz Wriezen (Neuhardenberg) ist als regionaler Landeplatz mit<br />

luftfahrtgewerblicher Ausrichtung optional zu sichern.<br />

Die Kulturlandschaft Oderbruch soll als Entwicklungsgebiet Tourismus und Erholung vor<br />

Eingriffen, die die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft nachhaltig beeinträchtigen,<br />

bewahrt werden. Das Oderbruch ist ein kulturhistorisch geprägtes Erholungsgebiet.<br />

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