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Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des ...

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Insgesamt kann von einem Gewerbeflächenangebot für das Gebiet <strong>des</strong> Oderbruchs (in<br />

Zentralorten mit Ausstrahlung auf das Oderbruch und im Oderbruch selbst) von rd. 330 ha<br />

ausgegangen werden.<br />

Für eine exakte Gewerbeflächenbedarfsrechnung bieten leider weder Lan<strong>des</strong>entwicklungs-<br />

noch Regionalplan eine fundierte Grundlage. In wissenschaftlichen Publikationen wird davon<br />

ausgegangen, dass bis zum Jahre 2015 rd. 43 % der Gesamtbevölkerung einer Beschäftigung<br />

nachgehen werden und davon wiederum rd. 40 % im sogenannten „produktiven Sektor“,<br />

<strong>des</strong>sen Unternehmen im Wesentlichen auf Gewerbe-/ Industriegebieten anzusiedeln sind.<br />

Legt man diese (sicherlich grobe) Prognoseformel zugrunde, wäre bei einer<br />

Bevölkerungsentwicklung in den Ämtern <strong>des</strong> Oderbruchs gemäß Bevölkerungsvorausschätzung<br />

<strong>des</strong> Regionalplanes bis 2010 auf rd 68000 Personen mit einem Beschäftigtenanteil<br />

im produktiven Sektor von rd. 11500 Personen<br />

zu rechnen.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Flächenbedarfs pro Beschäftigten im produktiven Bereich wird dann<br />

wiederum mit 250 – 300 qm gerechnet, so dass man einen Flächenbedarf an gewerblich<br />

nutzbarer Fläche von rd. 300 – 350 ha für den Bereich <strong>des</strong> Oderbruchs prognostizieren<br />

könnte.<br />

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Oderbruch hinsichtlich Arbeitslosigkeit und<br />

Ansiedlungsgeschehen weit über bzw. unter dem Lan<strong>des</strong>- und sogar Kreisdurchschnitt liegt<br />

und diese Entwicklung sicher auch in den Folgejahren keine grundsätzliche Umkehrung<br />

erfahren wird, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das vorhandene<br />

Gewerbeflächenangebot ausreichen wird, den perspektivischen Ansiedlungs- und<br />

Erweiterungsbedarf gewerblicher Unternehmen im Oderbruch auch im Folgezeitraum zu<br />

decken.<br />

Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass der Zustand eines nicht unerheblichen Teils<br />

dieser Flächen unbefriedigend ist, teilweise sogar als nicht vermarktungsfähig eingeschätzt<br />

werden muss. Insofern kann ein weiterer Sanierungs- und in diesem Sinne auch<br />

„Erschließungs“bedarf nicht völlig ausgeschlossen werden.<br />

Mit der aktuellen Lan<strong>des</strong>richtlinie zur Untersetzung der Gemeinschaftsaufgabe zur<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ / Teil Infrastruktur (GA-I) ist eine<br />

Förderfähigkeit bei vorgesehener Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände nur noch<br />

dann gegeben, wenn<br />

- nachgewiesen werden kann, dass min<strong>des</strong>tens 50 % der Fläche mit überwiegend GAförderfähigen<br />

Betrieben belegt werden können und<br />

- sich die jeweilige Belegung nicht nachteilig auf die Belegung eines bereits erschlossenen<br />

oder in Erschließung befindlichen Gewerbegelän<strong>des</strong> auswirkt.<br />

Die Erweiterung bestehender Industrie- und/oder Gewerbegebiete wird nur noch dann<br />

gefördert, wenn min<strong>des</strong>tens 75 % <strong>des</strong> Gebietes bereits belegt sind.<br />

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat diesem Teil der Richtlinie zugestimmt, da so eine<br />

Förderung nicht bedarfsgerecht untersetzter Gewerbeflächenerweiterungen verhindert werden<br />

kann, ohne im Einzelfall bedarfsseitig begründete Erschließungs- oder<br />

Erweiterungsinvestitionen von einer Förderung völlig auszuschließen.<br />

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