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Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des ...

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Konflikte Windkraft – Landschaftsbild im Oderbruch<br />

Das Oderbruch ist gekennzeichnet durch eine ebene, wenig strukturierte und weiträumig<br />

einsehbare Agrarlandschaft. Die Errichtung von Windkraftanlagen mit den heute üblichen<br />

Anlagenhöhen von über 100m hat daher weitreichende Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild. Fehlende Waldbestände, die Ebenheit und Transparenz der Landschaft<br />

führen dazu, dass diese Anlagen über mehrere Kilometer das Landschaftsbild dominant<br />

prägen. Stellenweise sind diese Anlagen im Oderbruch von der Hangkante aus über mehr als<br />

20 km gut erkennbar. Von der Hangkante zwischen Seelow und Lebus fällt der Blick<br />

inzwischen auf den Windpark Bliesdorf-Thöringswerder (z.Z. 23 Anlage, 4 z.Z. im<br />

Genehmigungsverfahren), Windpark Letschin (z.Z. 5 Anlagen, 5 weitere sind genehmigt) und<br />

die Einzelanlage bei Ortwig.<br />

Umgekehrt sind auch die oberhalb der Hangkante errichteten Windkraftanlagen (z. B. 3<br />

Anlagen Alt Mahlisch, 8 Anlagen in den Gemarkungen Mallnow und Schönfließ) bis weit ins<br />

Oderbruch hinein sichtbar.<br />

Dies macht deutlich, dass besonders im Oderbruch die Konzentration der Anlagen auf die im<br />

Regionalplan dafür vorgesehenen Gebiete erforderlich ist. Das Oderbruch ist hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Schutzgutes Landschaftsbild sehr empfindlich gegenüber vertikalen Eingriffen.<br />

Mobilfunk<br />

Als ländlich geprägter und sehr dünn besiedelter Landschaftsraum ist das Oderbruch für den<br />

Mobilfunk von eingeschränkter Bedeutung. Die Mobilfunkversorgung erfolgt im Bruch<br />

vorrangig über neu zu errichtende Funkmaststandorte. Mitnutzungsmöglichkeiten<br />

vorhandener Infrastruktureinrichtungen sind nur bedingt gegeben.<br />

Konflikte bei der Mobilfunknutzung sind einerseits die oft fehlende Abstimmung der<br />

Anlagenbetreiber untereinander hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung von neu zu<br />

errichtenden Türmen. Andererseits ist es schwieriger geworden, Anlagenstandorte in und an<br />

vorhandene Ortslagen ein- bzw. anzubinden.<br />

Das Herausrücken der Maststandorte in die freie Landschaft führt jedoch zu Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft und dabei im Oderbruch besonders zum Eingriff ins Landschaftsbild.<br />

Masthöhen von ca. 40 – 50 m führen hier ebenfalls zu einer gewissen Dominanz der Anlagen.<br />

Ein Verschieben von Maststandorten zur Verminderung von Eingriffen ist nur nach<br />

bestimmten Kriterien möglich. Die vorgegebenen Funkzellen lassen eine Standortsuche nur in<br />

einem bestimmten Radius zu.<br />

Beim Mobilfunk ist es besonders wichtig, dass sich die Anlagenbetreiber abstimmen und<br />

koordiniert Masten aufstellen, die von mehreren Betreibern nutzbar sind. Zur Zeit wird durch<br />

die Regionalplanung ein Projekt zur Standortkoordinierung der Mobilfunkanlagen auch in<br />

Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde erarbeitet. Aus naturschutzfachlicher Sicht,<br />

besonders wegen der Eingriffe ins Landschaftsbild, wird diese Herangehensweise positiv<br />

beurteilt.<br />

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