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Fortschreibung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes des ...

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Die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Kulturlandschaft ist zu verbessern und von<br />

großmaßstäbigen Gebäudekomplexen (z.B. Stallanlagen) ausgehende visuelle<br />

Beeinträchtigungen sind zu mindern.<br />

Ausgebaute Fließgewässer und naturferne Gräben sind naturnah umzugestalten, Eigenart und<br />

Naturnähe der Stromoder sind zu erhalten.<br />

Eine naturverträgliche Erholung im Oderbruch ist zu fördern. Dabei sind jedoch für die Fauna<br />

wichtige Ruhezonen zu sichern und Störpotentiale im Bereich großer Vogelrastplätze zu<br />

vermeiden. Für Wasservögel und Lemikolen wichtige Vermehrungs- und Nahrungshabitate<br />

sowie Rastplätze von Durchzüglern insbesondere im Odervorland sind zu erhalten. Das<br />

Nahrungsangebot für Durchzügler ist zu sichern.<br />

Völlig entgegengesetzt zu den o.g. naturschutzfachlichen Zielen für das Oderbruch ist<br />

die tatsächliche Entwicklung <strong>des</strong> Oderbruchs in den letzten Jahren verlaufen.<br />

Im Zuge der Deichbaumaßnahmen an der Oder und umfangreicher Straßenbaumaßnahmen im<br />

gesamten Oderbruch sind wertvolle natürliche Landschaftsstrukturen, einschließlich<br />

geschützter Biotope, geschützter Alleen und Einzelbäume verloren gegangen. Die in diesem<br />

Zusammenhang erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind dagegen bisher nur zu einem<br />

geringen Teil umgesetzt worden.<br />

Bei Straßenbaumaßnahmen sind im Oderbruch seit 1998 ca. 1165 Straßenbäume gefällt<br />

worden, nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch bisher nur in einem Fall (Ortsdurchfahrt<br />

Letschin) Ersatzpflanzungen realisiert worden.<br />

Auch die Umsetzung der für die Deichbaumaßnahmen notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />

läuft schleppend. Die Maßnahmevorschläge der zu jedem Deichbauabschnitt<br />

erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP) haben sich zum Großteil als<br />

unrealistisch erwiesen, da ihre Umsetzung bisher meistens an der fehlenden Zustimmung der<br />

Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer gescheitert ist. Seitens <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>umweltamtes sind daher Mitarbeiter eingesetzt worden, die zur Zeit mit der Suche<br />

nach weiteren Kompensationsmöglichkeiten befasst sind.<br />

Der Maßnahmenkatalog konzentriert sich dabei auf folgende Maßnahmearten:<br />

1.) Flächenentsiegelung<br />

2.) Extensivierung von Flächen - Umwandlung von Acker in Grünland, Intensivgrünland<br />

in Grünlandbrache, Grünland in Überflutungsgrünland<br />

3.) Gehölzpflanzungen - Anreicherung der Landschaft mit Heckenstrukturen und flächigen<br />

Gehölzen<br />

Schutzgebietskonzept<br />

Die naturschutzrechtlichen Schutzgebiete konzentrieren sich auf die Randbereiche <strong>des</strong><br />

Oderbruchs, auf Flächen entlang der Oder und der Hangkante. Darüber hinaus stellt die Alte<br />

Oder innerhalb der großflächigen Agrarlandschaft <strong>des</strong> Oderbruchs einen<br />

zusammenhängenden wertvollen Biotopkomplex dar, der zu Teilen als Biberschongebiet<br />

ausgewiesen wurde und im Abschnitt Wriezen-Güstebieser Loose als LSG unter Schutz<br />

gestellt werden soll (Verfahren läuft zur Zeit).<br />

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