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Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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3 Der Bohnerzabbau in Salmendingen im 18. und 19. Jahrhundert<br />

Die mir zugängliche Quellenlage hierzu ist leider unzureichend, da<br />

bislang kaum erforscht. Im Staatsarchiv Sigmaringen lagern Akten<br />

der Hüttenwerke Thiergarten bzw. Laucherthal, welche zumindestens<br />

auszugsweise von ZILLENBILLER (1975) und MAIER (1958)<br />

ausgewertet wurden, aber sicherlich noch zahlreiche interessante<br />

Details bieten könnten.<br />

Die Bohnerzförderung im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert<br />

war in Salmendingen - wie auch andernorts - ein Nebenerwerb der<br />

Landbevölkerung, vorwiegend außerhalb der Zeit der Feldbestellung<br />

und der Ernte, also in den Wintermonaten. Geschürft wurde<br />

in kleinen Gruben, meist auf Allmandteilen und Stockwäldern. Die<br />

anschließend nicht sorgfältig wieder zugeworfenen Löcher im Boden<br />

und andere Missstände wie Verschmutzung der Fischgewässer<br />

beim Erzwaschen führten offensichtlich häufig zu Ärger mit den zuständigen<br />

Behörden. In einer Verordnung für das Fürstentum Sigmaringen<br />

über das Erzgraben, Waschen und Abführen vom 12.<br />

September 1811 erlässt die Hochfürstliche <strong>Hohenzollerische</strong> Regierung:<br />

"In der Erwägung, daß das Erzgraben seit wenigen Jahren unmäßig<br />

über Hand genommen hat, daß die vielen, ohne Ordnung<br />

eröffneten Erzgruben nicht gehörig ausgearbeitet, die<br />

Öschfelder und Waldungen zwecklos zerstöhret und endlich die<br />

in dem Lande gelegenen Eisenwerke einem fühlbaren Mangel<br />

an Erz für die Zukunft ausgesetzt werden, haben Se. Hochfürstliche<br />

Durchlaucht zu Abwendung dieses unersetzlichen Schadens<br />

und zur Einfuhrung einer ordnungsmäßigen Benutzung<br />

der in der Erde gelegenen Vorräte zu verordnen geruhet:<br />

1) Alles Privatgraben, ohne Ausnahme und Unterschied, auf eigenen,<br />

oder Gemeindsgütern soll für die Zukunft gänzlich aufgehoben<br />

seyn. Nur diejenigen Gruben, die von einzelnen Unternehmern<br />

bereits geöffnet wurden, dürfen von ihnen noch<br />

gänzlich ausgegraben, hingegen aber keine neue Gruben angefangen<br />

werden.<br />

2) In allen Orten, wo Erz gegraben wird, sollen nach den Verhältnissen<br />

der Bevölkerung bestimmte Meisterschaften durch<br />

die Ämter aufgestellt und in Pflichten genommen werden.<br />

3) Nur wirklich steuerpflichtige Bürger sind zu dem Meisterrecht<br />

zugelassen. Bloße Hintersassen aber, oder ledige Leute<br />

hiervon auszuschließen.<br />

4) Zu dem Erzgraben sollen vornehmlich Ausfelder, leerstehende<br />

Plätze in den Waldungen undAllmanden, oder anders unbenützte<br />

Gründe ausgewählt werden. Jedoch sollen die Erzmeister nach<br />

den Umständen und den Erfordernissen der Bergwerke berechtigt<br />

seyn, auch auf bewachsenen Waldflächen, oder auf angebauten<br />

Feldern Erz zu graben, in welchem Fall aber die Anzeige bei dem<br />

betreffenden Amte vorher zu machen ist.<br />

5) Die Erzmeister sind schuldig, bei dem Graben vornehmlich<br />

die bedürfigeren Einwohner aus der Bürgerschaft als Gehülfen<br />

für ihre Arbeit anzustellen, es wäre denn, daß sich diese weigernwollten,<br />

um einen billigen Lohn, worüber das amtliche Erkenntnis<br />

vorbehalten wird, in die Arbeit einzustehen....<br />

7) Keine Grube, ehe selbe gänzlich ausgebaut ist, darf bei Verlust<br />

des Meisterrechts verlassen werden. Von Seiten der Bergverwaltung,<br />

an welche das Erz geliefert wird, soll hierüber<br />

fleißiges Nachsehen gehalten werden.<br />

8) Von keiner Meisterschaft darf mehr als eine Grube zu gleicher<br />

Zeit bearbeitet werden. Währen hingegen, wie zuweilen<br />

auf der Alp geschehen kann, die Gruben sehr klein und unbe-<br />

33<br />

deutend, so dürfen 3 Gruben nebeneinander gebauet werden.<br />

9) Den Fuhrleuten aus derjenigen Gemeinde, inner deren Bahn<br />

gegraben wird, kommt die Befugnis zu, in das Fuhrwesen einzustehen<br />

und solches auswärtigen Fuhrleuten zu ziehen. Würden<br />

sie jedoch in den, von den auswärtigen Fuhrleuten angebogenen<br />

Accordpreis nicht eintreten wollen, so steht den Erzmeistern<br />

unbenommen, andere Fuhrleute aus diesseitigen Ortschaften<br />

beizuziehen.<br />

10) Das Einwaschen des Erzes in derLauchert wird überall, wo<br />

das Bett dieses Flusses noch seicht ist, gänzlich verbothen. Nur<br />

von Hitzkofen abwärts, wo der Fluß sich mehr vertiefet, kann<br />

selbes gestattet werden, Alk bereits in der Lauchert bestehenden<br />

Erzwaschen sind daher bei Verlust der Bewilligung dahin<br />

einzurichten, daß der Grund nicht in das Wasser gebracht, sondern<br />

sonst weggeschafft werde...." (MAIER 1958:134f).<br />

Zunächst scheint das Geschäft mit den Bohnerz floriert zu haben,<br />

spätestens mit dem expandierenden Eisenbahnnetz explodierte die<br />

Nachfrage nach Roheisen geradezu. Doch früh erkannte der weitsichtige<br />

Wirtschaftsökonom Ferdinand Steinbeis (1807-1893), damals<br />

als Oberhüttenverwalter in fürstlich fürstenbergischen Diensten<br />

auch für das Hammerwerk Thiergarten zuständig und später<br />

ob seiner Verdienste im Königreich Württemberg geadelt, anlässlich<br />

der Etatberatung für das Geschäftsjahr 1841/42 die daraus erwachsenden<br />

Risiken: "... weil der Eisenwerksbetrieb durch die<br />

Entstehung der Eisenbahnen in eine andere Richtung gewiesen<br />

wird, als sie bisher gangbar war. Es wird in wenigen Jahren so<br />

weit sein, daß die Eisenbahnen mit niedrigsten Frachten das in<br />

England und am Rhein mit Steinkohlen weit billiger als hier<br />

mit Holzkohlen hergestellte Eisen auch nach den süddeutschen<br />

Absatzgebieten schaffen, ganz abgesehen davon, daß künftighin<br />

durch die kommenden Erleichterungen im Transportwesen<br />

viel vorteilhaftere Auswertungsmöglichkeiten gegeben sind, als<br />

sie mit der urwäldlichen Verkohlung in den fürstlichen Werken<br />

in Frage kommen" (SIEBERTZ 1952: 94).<br />

Um die Skepsis von Ferdinand Steinbeis besser verstehen zu können,<br />

muss die wirtschaftliche Effektivität eines Bohnerzhüttenwerks<br />

des 19- Jahrhunderts betrachtet werden. Die vergleichsweise<br />

hochwertigen Bohnerze der Schwäbischen Alb weisen im<br />

Mittel einen Eisengehalt von 28 - 44 % auf, die von Salmendingen<br />

und Veringenstadt teilweise von über 50 %. Sie entstanden als kreidezeitliche<br />

Verwitterungsprodukte der Weißjuraschichten unter<br />

tropischen Klimabedingungen (BORGER 1990). Als grober Richtwert<br />

der bereits ausgereiften Hochofentechnik dieser Zeit wird angegeben:<br />

31 Bohnerz + 11 Holzkohle = 11 Roheisen.<br />

Um eine Tonne geeigneter Holzkohle zu produzieren, mussten ca.<br />

5 Tonnen Buchenholz geschlagen und von Köhlern mehrere Tage<br />

lang arbeitsintensiv aufbereitet werden. Da die Holzvorräte in der<br />

näheren Umgebung der Hochöfen rasch erschöpft waren, wurden<br />

diese aus weit entfernten Waldungen durch Fuhrleute herbeigeschafft,<br />

da weder die Donau noch ihre Nebenflüsse eine Flößerei<br />

wie im Schwarzwald ermöglichten. Vom Hammer Thiergarten ist<br />

bekannt, dass er in großen Mengen Holzkohle aus Ringingen bezog.<br />

In den Jahren 1735-37 wurden dort für das Werk 1571 Bergklafter<br />

Holz verkohlt, das Klafter zu 50 Kreuzer, was einen Gesamtpreis<br />

von 1309 Gulden und 10 Kreuzer ausmachte (KRAUS 1977:<br />

29 0-<br />

Steinbeis behielt Recht. Ende der 40-er Jahre des 19. Jahrhunderts<br />

war der Konkurrenzkampf mit den Steinkohle-Eisenhütten des<br />

Ruhrgebietes voll entbrannt. Die einheimische Verhüttung der Erze<br />

mit Hilfe von Holzkohle, eines nur sehr arbeits- und deshalb ko-

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