Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV
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Was schließlich noch die Urheber unseres Porträt-Kupferstiches,<br />
also den Maler und den Stecher, betrifft, so ist der Maler, Andreas<br />
Schuch, (Andreas Schuch pinx.) durchaus kein Unbekannter. Er<br />
ist in Ulm nachgewiesen zwischen 1600 und 1686. 1630 schließt<br />
er eine Ehe als Ulmer Bürger. Schuch war vor allem als Bildnismaler<br />
tätig, doch haben sich von seiner Hand auch Altarblätter und<br />
eine Anzahl häufig signierter Zeichnungen erhalten. Er wird als der<br />
bedeutendste in der Mitte des 17. Jh. tätige Ulmer Maler angesehen.<br />
"In seinen frühen Porträts wirken trotz barocker Auffassung<br />
gelegentlich tradierte Bildelemente des 16. Jh. nach" (Monika<br />
Kopplin).<br />
Abb. 1: Johann Jakob Schad mit goldener Kette und Denkmünze.<br />
Kupferstich von Wolfgang Kilian nach einem Gemälde von Andreas<br />
Schuch, Ulm 1651. Text oben: Johann Jakob Schad von Mittelbiberach<br />
zu Sankt Bartlmä und Palmertshofen, zur Zeit Duumvir<br />
der Stadt Ulm (=reipublicae Ulmensis pro tempore Duumvir).<br />
Text unten: Meglio invidia che compassione (=Besser<br />
Neid als Mitleid). Bildnachweis: wie Anm. 3, S. 634<br />
ANMERKUNGEN<br />
1 Der Text der Inschrift ist abgedruckt bei Walter Genzmer<br />
(Hrsg.), Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns, Band H, Stuttgart<br />
1948, S. 254.<br />
2 Vgl. Hartmut Bock, Goldene Ketten und Wappenhelme - Zur<br />
Unterscheidung von Patriziat und Adel in der Frühen Neuzeit,<br />
in: Ztschr. des Hist. Vereins für Schwaben, Band 97, 2004, S.<br />
59-120.<br />
3 Oliver Fieg, Das Ulmer Patriziat zwischen Zunftbürgertum und<br />
Landadel, in: Adel im Wandel, Ausstellungskatalog, Beiband<br />
H, Sigmaringen (Thorbecke) 2006, S. 636f.<br />
57<br />
HELMUT GÖGGEL<br />
Musterlehrer Heinrich Reiser<br />
aus Gammertingen<br />
Der in Gammertingen 1804 geborene Heinrich Reiser war in seiner<br />
Zeit ein über die engeren <strong>Heimat</strong>grenzen hinaus bekannter<br />
und geschätzter Lehrer. Er war von 1837 bis 1867 Erster Lehrer<br />
und Schulleiter an der katholischen Volksschule in Gammertingen<br />
und hatte, wie damals üblich, auch die Aufgaben eines Mesners zu<br />
übernehmen 1 . Da er musikalisch sehr begabt war, übernahm er<br />
auch den Organistendienst. Einem Namensvetter von ihm, Musikdirektor<br />
August Reiser, ebenfalls ein geborener Gammertinger,<br />
wurde mit der „August-Reiser-Straße" eine Ehre zuteil, die Heinrich<br />
Reiser bis jetzt versagt bheb. Daher ist es besonders erwähnenswert,<br />
dass der spätere Musikdirektor August Reiser seine musikalische<br />
Grundausbüdung bei Musterlehrer Heinrich Reiser erhielt.<br />
Jene Jahrzehnte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts brachten<br />
weitere Lehrerpersönlichkeiten in Hohenzollern hervor, deren Namen<br />
und Wirken mindestens in Lehrerkreisen in den jeweihgen<br />
Orten noch heute präsent sind. Sie wurden von verschiedenen Autoren<br />
schon gewürdigt: Sebastian Locher in Veringenstadt und Sigmaringen<br />
2 , Joseph Hartmann in Inzigkofen 3 , Josef Beck in Sigmaringendorf'.<br />
Diese Lehrer durchliefen, im Gegensatz zu ihren Vorgängern, bereits<br />
eine standardisierte Ausbildung. Denn bis in das siebte Jahrzehnt<br />
des 18. Jahrhimderts stand die Schule in beiden Fürstentümern<br />
außerhalb des Interesses der Regierungen. Für die<br />
Annahme eines Schulmeisters oder Schulhalters war ausschließlich<br />
die einzelne Gemeinde zuständig 5 .<br />
Wie unzureichend die Fürstliche Regierung selbst noch im Jahre<br />
1809 über die schulischen Verhältnisse in ihrer Grafschaft orientiert<br />
war, ist einem Rundschreiben der Regierung in Sigmaringen<br />
an sämtliche Ämter zu entnehmen, innerhalb von drei Monaten einen<br />
vollständigen Bericht über folgende Sachverhalte zu erstellen:<br />
Ob und in welchen Orten geprüfte Lehrer vorhanden seien; ob in<br />
dem betreffenden Ort nur ein befristet angestellter Lehrer oder ein<br />
ständiger Lehrer sei; worin das Gehalt des Lehrers bestehe und ob<br />
es im Amtsbezirk Jünglinge gebe, die befähigt seien, den Beruf des<br />
Lehrer anzustreben".<br />
Schließlich kam es zu der „Allgemeinen Schulordnung für die<br />
Stadt- und Landschulen" vom 19. November 1809, in der es im<br />
Hinblick auf die Lehrer heißt: So wird auf ausdrücklich höchsten<br />
Befehl die gegenwärtige allgemeine Verordnung zu dem Ende<br />
bekannt gemacht, damit nicht nur die aufgestellten Schullehrer<br />
sich genau nach derselben benehmen, sondern auch die Aemter<br />
und Schulkommissariate auf ihrer unausgesetzten Befolgung<br />
bestehen 7 . Und an anderer Stelle: Die Obliegenheiten des<br />
Lehrers umfassen nicht bloß den Unterricht, sondern auch die<br />
sittliche Ausbildung der Schulkinder...Es werden hierüber den<br />
Lehrern für ihr Verhalten noch besondere Vorschriften ertheilet<br />
werden". Damit war man hinsichtlich des Aufbaus eines Schulwesens<br />
und einer geregelten Lehrerausbüdung ein gutes Stück voran<br />
gekommen, wenn auch in der praktischen Verwirklichung noch etliche<br />
Hindernisse zu überwinden waren.