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Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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Was schließlich noch die Urheber unseres Porträt-Kupferstiches,<br />

also den Maler und den Stecher, betrifft, so ist der Maler, Andreas<br />

Schuch, (Andreas Schuch pinx.) durchaus kein Unbekannter. Er<br />

ist in Ulm nachgewiesen zwischen 1600 und 1686. 1630 schließt<br />

er eine Ehe als Ulmer Bürger. Schuch war vor allem als Bildnismaler<br />

tätig, doch haben sich von seiner Hand auch Altarblätter und<br />

eine Anzahl häufig signierter Zeichnungen erhalten. Er wird als der<br />

bedeutendste in der Mitte des 17. Jh. tätige Ulmer Maler angesehen.<br />

"In seinen frühen Porträts wirken trotz barocker Auffassung<br />

gelegentlich tradierte Bildelemente des 16. Jh. nach" (Monika<br />

Kopplin).<br />

Abb. 1: Johann Jakob Schad mit goldener Kette und Denkmünze.<br />

Kupferstich von Wolfgang Kilian nach einem Gemälde von Andreas<br />

Schuch, Ulm 1651. Text oben: Johann Jakob Schad von Mittelbiberach<br />

zu Sankt Bartlmä und Palmertshofen, zur Zeit Duumvir<br />

der Stadt Ulm (=reipublicae Ulmensis pro tempore Duumvir).<br />

Text unten: Meglio invidia che compassione (=Besser<br />

Neid als Mitleid). Bildnachweis: wie Anm. 3, S. 634<br />

ANMERKUNGEN<br />

1 Der Text der Inschrift ist abgedruckt bei Walter Genzmer<br />

(Hrsg.), Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns, Band H, Stuttgart<br />

1948, S. 254.<br />

2 Vgl. Hartmut Bock, Goldene Ketten und Wappenhelme - Zur<br />

Unterscheidung von Patriziat und Adel in der Frühen Neuzeit,<br />

in: Ztschr. des Hist. Vereins für Schwaben, Band 97, 2004, S.<br />

59-120.<br />

3 Oliver Fieg, Das Ulmer Patriziat zwischen Zunftbürgertum und<br />

Landadel, in: Adel im Wandel, Ausstellungskatalog, Beiband<br />

H, Sigmaringen (Thorbecke) 2006, S. 636f.<br />

57<br />

HELMUT GÖGGEL<br />

Musterlehrer Heinrich Reiser<br />

aus Gammertingen<br />

Der in Gammertingen 1804 geborene Heinrich Reiser war in seiner<br />

Zeit ein über die engeren <strong>Heimat</strong>grenzen hinaus bekannter<br />

und geschätzter Lehrer. Er war von 1837 bis 1867 Erster Lehrer<br />

und Schulleiter an der katholischen Volksschule in Gammertingen<br />

und hatte, wie damals üblich, auch die Aufgaben eines Mesners zu<br />

übernehmen 1 . Da er musikalisch sehr begabt war, übernahm er<br />

auch den Organistendienst. Einem Namensvetter von ihm, Musikdirektor<br />

August Reiser, ebenfalls ein geborener Gammertinger,<br />

wurde mit der „August-Reiser-Straße" eine Ehre zuteil, die Heinrich<br />

Reiser bis jetzt versagt bheb. Daher ist es besonders erwähnenswert,<br />

dass der spätere Musikdirektor August Reiser seine musikalische<br />

Grundausbüdung bei Musterlehrer Heinrich Reiser erhielt.<br />

Jene Jahrzehnte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts brachten<br />

weitere Lehrerpersönlichkeiten in Hohenzollern hervor, deren Namen<br />

und Wirken mindestens in Lehrerkreisen in den jeweihgen<br />

Orten noch heute präsent sind. Sie wurden von verschiedenen Autoren<br />

schon gewürdigt: Sebastian Locher in Veringenstadt und Sigmaringen<br />

2 , Joseph Hartmann in Inzigkofen 3 , Josef Beck in Sigmaringendorf'.<br />

Diese Lehrer durchliefen, im Gegensatz zu ihren Vorgängern, bereits<br />

eine standardisierte Ausbildung. Denn bis in das siebte Jahrzehnt<br />

des 18. Jahrhimderts stand die Schule in beiden Fürstentümern<br />

außerhalb des Interesses der Regierungen. Für die<br />

Annahme eines Schulmeisters oder Schulhalters war ausschließlich<br />

die einzelne Gemeinde zuständig 5 .<br />

Wie unzureichend die Fürstliche Regierung selbst noch im Jahre<br />

1809 über die schulischen Verhältnisse in ihrer Grafschaft orientiert<br />

war, ist einem Rundschreiben der Regierung in Sigmaringen<br />

an sämtliche Ämter zu entnehmen, innerhalb von drei Monaten einen<br />

vollständigen Bericht über folgende Sachverhalte zu erstellen:<br />

Ob und in welchen Orten geprüfte Lehrer vorhanden seien; ob in<br />

dem betreffenden Ort nur ein befristet angestellter Lehrer oder ein<br />

ständiger Lehrer sei; worin das Gehalt des Lehrers bestehe und ob<br />

es im Amtsbezirk Jünglinge gebe, die befähigt seien, den Beruf des<br />

Lehrer anzustreben".<br />

Schließlich kam es zu der „Allgemeinen Schulordnung für die<br />

Stadt- und Landschulen" vom 19. November 1809, in der es im<br />

Hinblick auf die Lehrer heißt: So wird auf ausdrücklich höchsten<br />

Befehl die gegenwärtige allgemeine Verordnung zu dem Ende<br />

bekannt gemacht, damit nicht nur die aufgestellten Schullehrer<br />

sich genau nach derselben benehmen, sondern auch die Aemter<br />

und Schulkommissariate auf ihrer unausgesetzten Befolgung<br />

bestehen 7 . Und an anderer Stelle: Die Obliegenheiten des<br />

Lehrers umfassen nicht bloß den Unterricht, sondern auch die<br />

sittliche Ausbildung der Schulkinder...Es werden hierüber den<br />

Lehrern für ihr Verhalten noch besondere Vorschriften ertheilet<br />

werden". Damit war man hinsichtlich des Aufbaus eines Schulwesens<br />

und einer geregelten Lehrerausbüdung ein gutes Stück voran<br />

gekommen, wenn auch in der praktischen Verwirklichung noch etliche<br />

Hindernisse zu überwinden waren.

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