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unkommentiert dargeboten werden, sondern dass der Moderator derartigeÄußerungen mit entsprechender Schärfe in den normativen Kontext einordnet.Sozialethisch desorientierende Wirkungen sollen verhindert werden, und beifragwürdigen Meinungsäußerungen innerhalb einer Talkshow soll die Sendung alsGanzes ein Gegengewicht dazu schaffen. Außerdem sollen die einzelnen Senderdarauf achten, bei der Auswahl der Gäste den Aspekt ihres Alters, gemäß derjeweils gewählten Thematik zu berücksichtigen und dabei auch deren Belastbarkeitund gegebenenfalls deren Unerfahrenheit mit in den Blick zu nehmen. Wennnotwendig muss auch die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eingeholt und füreine Nachbetreuung gesorgt werden. Mit besonderer Sensibilität im Hinblick aufJugendliche sollten die Themen Gewalt, Sexualität und der Umgang mitMitmenschen behandelt werden. Es sollten bei all den zwischenmenschlichenKonflikten und angesprochenen Problemen immer auch Lösungsvorschläge undAuswege artikuliert und nicht bei einer rein pessimistischen Darstellung derSachverhalte verblieben werden. Generell ist darauf zu achten, was bei derDarstellung visueller Inhalte als außergewöhnlich und abweichend oder aber alsdurchschnittlich und normal zu gelten hat. Zugleich sollte auf den Gebrauch vonVulgärsprache verzichtet werden, unbeschadet dessen, dass Eigenheiten derJugendsprache durchaus Berücksichtigung finden sollen. Der Moderator alswichtige Identifikationsfigur darf sich nicht mit Positionen identifizieren, die imeklatanten Widerspruch <strong>zum</strong> gesellschaftlichen Konsens stehen. Dabei fällt ihmebenfalls die Rolle zu aus gegebenem Anlass einzelne Gäste entweder in Schutzzu nehmen oder sie in ihre Schranken zu weisen; er muss darauf achten, dieHerabsetzung der Menschenwürde von Teilnehmern zu verhindern und etwaigeEskalationen zu vermeiden. Zusätzlich wurde be- schlossen, dass bei Sendungen,die die Themenbereiche Sexualität, Gewalt und Straftaten ansprechen, derJugendschutzbeauftragte des Senders hinzuzuziehen ist. Zu diesem Zweckwurden auch Schulungen für die verantwortlichen Moderatoren angesetzt, um siefür die Vorschriften des oben genannten Verhaltenskodex zu sensibilisieren ( vgl.www.vprt.de ).53

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