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Barbara Hoffmann Zwischen Integration, Kooperation und Vernichtung

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4.4 Resümee<br />

In diesem Kapitel wurden lediglich die Gr<strong>und</strong>züge der schrittweisen Wiedereingliederung<br />

von erblindeten Soldaten in ein ziviles Leben aufgezeigt. Da die Reservelazarette zur<br />

beruflichen Rehabilitation im Zweiten Weltkrieg bisher kaum wissenschaftlich untersucht<br />

wurden, wäre eine weitergehende Forschung unter Einbindung von noch vorhandenen<br />

Quellen aus dem Bestand des „Freiburger Militärarchives“ zu diesem Thema notwendig. 1825<br />

Unter Umständen könnte eine Untersuchung dieses Freiburger Quellenbestandes folgende<br />

in dieser Studie offenen Fragen beantworten: Es konnte beispielsweise nicht ausführlich<br />

geklärt werden, welche Gründe dazu führten, dass erblindete Soldaten ohne Berufsausbildung<br />

aus dem Dienst der Wehrmacht entlassen wurden. Außerdem scheinen in den<br />

Reservelazaretten ausschließlich erblindete Soldaten ausgebildet worden zu sein. Der Ablauf<br />

der Berufsausbildung von durch den <strong>und</strong> im Krieg erblindeten Zivilpersonen konnte bisher<br />

nicht geklärt werden. 1826<br />

1825 Darüber hinaus wäre es möglich, diese Sammellazarette für Kriegsblinde <strong>und</strong> ihre Versorgung durch<br />

die Wehrmacht weitergehend zu untersuchen. Im B<strong>und</strong>esarchiv Deutschland, Abteilung Militärarchiv in<br />

Freiburg im Breisgau gibt es unvollständige Bestände zu diesem Thema, die für diese Arbeit nicht eingesehen<br />

wurden, weil ein weiterer Archivbesuch den budgetären Rahmen dieses ausschließlich aus Eigenmitteln<br />

finanzierten Projektes überschritten hätte. Vgl. MA, Sanitätsdienststellen <strong>und</strong> Reservelazarette,<br />

RH 55/103, Anordnung über die Schließung von Lazaretten, Versorgung kriegsblinder Soldaten, Zahnbehandlung<br />

<strong>und</strong> Verfahren bei Todesfällen 1945; MA, Reservelazarette RH 55/104, Berufliche Ausbildung,<br />

Fürsorge <strong>und</strong> Versorgung kriegsblinder Soldaten 1944–1945; RH 55/105, Fürsorge für Kriegsblinde.<br />

– Betreuung durch weibliche Luftwaffen-Angehörige 1945; RH 55/122, Beförderung von Kriegsblinden<br />

1944–1945.<br />

1826 Vgl. Kapitel III.9.<br />

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