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Barbara Hoffmann Zwischen Integration, Kooperation und Vernichtung

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Den Verein „Simon-Heller-Heim für alleinstehende jüdische Blinde“ in Wien hatten<br />

1928 der Rabbiner Israel Taglich, Wilhelm Kreitler 2513 <strong>und</strong> Max Meissner gegründet. 2514<br />

Der Zweck dieser Organisation war die Errichtung eines Heimes, in dem Mitglieder des<br />

„Hilfsvereines der jüdischen Blinden“ eine Wohnung <strong>und</strong> Verpflegung erhalten sollten.<br />

Die dafür verrechnete Miete sollte sich den finanziellen Möglichkeiten der BewohnerInnen<br />

anpassen. 2515 Sitz des Vereines war die Zwerggasse im 2. Wiener Gemeindebezirk. 2516 Die<br />

Einrichtung wurde am 26. Juni 1939 endgültig aufgelöst, das Vereinsvermögen zwischen<br />

dem Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen <strong>und</strong> Verbände <strong>und</strong> der NSDAP, Gau<br />

Wien, vollständig aufgeteilt. 2517<br />

5.6 Resümee<br />

Bis 1942 erfolgte die vollständige Liquidation der Vereine <strong>und</strong> Einrichtungen für blinde<br />

Menschen jüdischer Herkunft <strong>und</strong> damit die Zerstörung von renommierten Institutionen,<br />

wie das „Israelitische Blindeninstitut“ <strong>und</strong> die „Jüdische Blindenbibliothek“. Die für<br />

diese Arbeit eingesehenen Akten dokumentieren die pseudolegale Vorgehensweise des NS-<br />

Regimes, das sich an der Zerstörung bereicherte. Nach dem Ende des Krieges wurden diese<br />

Einrichtungen nicht wieder aufgebaut, da kaum blinde Menschen jüdischer Herkunft aus<br />

der Ostmark den Holocaust überlebt hatten. Die Idee, blinden Menschen in Blindenschulen<br />

eine möglichst breite Palette an Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten, um die SchülerInnen<br />

in den Arbeitsmarkt zu integrieren, blieb allerdings erhalten. Das heutige BBI <strong>und</strong> die Arbeit<br />

an anderen Schulen für blinde Menschen in Österreich sind ein Beweis dafür, dass sich die<br />

zukunftsweisende Ausrichtung des „Israelitischen Blindeninstituts“ bis heute bewährt hat.<br />

Inwieweit das eingezogene Vermögen nach 1945 Bestandteil von Restitutionsverfahren war,<br />

ist nicht Bestandteil dieser Arbeit zugr<strong>und</strong>eliegenden Fragestellung. 2518<br />

2513 Wilhelm Kreitler fungierte 1938 ebenfalls als sehender Obmannstellvertreter des „Hilfsvereines der jüdischen<br />

Blinden“. Vgl. Kapitel IV.5.2.<br />

2514 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 3314/28, M. Abt. 49/3314/28 vom 24.3.1928, Betreff: Bildung des Vereines<br />

wird nicht untersagt.<br />

2515 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 3314/28, Statuten des Vereines Simon Heller-Heim für alleinstehende<br />

jüdische Blinde [1928].<br />

2516 Vgl. CAHJP, A/W 289, Verzeichnis der jüdischen Vereine, Simon Heller-Heim für alleinstehende jüdische<br />

Blinde, Karteikarte ohne Datum.<br />

2517 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 3314/28, AZ IV AR-I/1-5867, Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen<br />

<strong>und</strong> Verbände vom 26.6.1939.<br />

2518 Vgl. hierzu weiterführend auch die dort angegebene Literatur: Duizend-Jensen, Jüdische Gemeinden.<br />

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