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Barbara Hoffmann Zwischen Integration, Kooperation und Vernichtung

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Am 28. Juli 1938 erfolgte die Auflösung des Vereines. 2503 Erst im Dezember desselben<br />

Jahres erhielt der Direktor des „Israelitischen Blindeninstituts“ Altmann die Schlüssel für<br />

die Bibliothek <strong>und</strong> eine weitere, im Folgenden beschriebene <strong>und</strong> aufgelöste Organisation,<br />

den Verein „Providentia Mädchenblindenheim <strong>und</strong> Fürsorge blinder Frauen“. 2504<br />

Es ist unwahrscheinlich, dass die Tätigkeit dieser Organisation fortgesetzt wurde. Die<br />

Räumlichkeiten in der Unteren Augartenstraße bezog die „Selbsthilfegruppe der jüdischen<br />

Blinden“. 2505<br />

Am 7. September 1938 ebenfalls aus dem Vereinsregister gelöscht wurde der Verein<br />

„Providentia Mädchenblindenheim Wien <strong>und</strong> Verein zur Fürsorge blinder Frauen in<br />

Wien“, der auch in der Unteren Augartenstraße Nr. 35 untergebracht war. 2506 Die Organisation<br />

ging auf eine Gründung im Jahre 1874 zurück. Damals war der Vereinszweck<br />

allerdings die Unterstützung von bedürftigen „israelitischen kranken Frauen“ <strong>und</strong> „Wöchnerinnen“<br />

gewesen. 2507 Erst im Juni 1925 fasste die Generalversammlung des Vereines<br />

den Entschluss, sich zukünftig der „Fürsorge blinder Frauen <strong>und</strong> Mädchen“ 2508 zu widmen.<br />

In den 1920er <strong>und</strong> 1930er Jahren war es Aufgabe des Vereines, blinden Frauen<br />

eine Unterkunft zu bieten, in der sie nicht nur untergebracht waren, sondern auch einer<br />

Erwerbsbetätigung nachgehen sollten. 2509 1930 lebten in dem Heim des Vereines in der<br />

Darwingasse 5 (2. Wiener Gemeindebezirk) „elf blinde, alleinstehende Mädchen“. 2510 Darüber<br />

hinaus engagierte sich diese Organisation als Interessenvertretung blinder Frauen.<br />

Mit dem „Anschluss“ endete die Vereinstätigkeit. Der Verein wurde am 7. September<br />

1938 aufgelöst. 2511 Das Heim für blinde Mädchen <strong>und</strong> Frauen war zu diesem Zeitpunkt<br />

allerdings bereits geschlossen. 2512<br />

2503 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 1857/35, AZ 31 – P-21 IV – A-C, Stillhaltekommissar für Vereine,<br />

Organisationen <strong>und</strong> Verbände an die Polizeidirektion Wien vom 28.7.1938, Betreff: Gesetz vom 17. Mai<br />

1938 über die Überleitung <strong>und</strong> Eingliederung von Vereinen, Organisationen <strong>und</strong> Verbänden (GBlÖ<br />

Nr. 136/1938).<br />

2504 Vgl. ÖStA, AdR, Stiko Wien, AC 31, Kt. 570, Mappe P 21, Schreiben an Herrn Schneider vom 21.12.1938,<br />

Betreff: Israel. Kultusgemeinde.<br />

2505 Vgl. Kapitel IV.5.2.1.<br />

2506 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 6720/22, Providentia Mädchenblindenheim <strong>und</strong> Verein zur Fürsorge<br />

blinder Frauen, AZ IV AC 31-D-1, Stillhaltekommissar für Vereine Organisationen <strong>und</strong> Verbände an die<br />

Polizeidirektion Wien vom 7.9.1938, Betreff: Gesetz zum 17. Mai 1938 über die Überleitung <strong>und</strong> Eingliederung<br />

von Vereinen, Organisationen <strong>und</strong> Verbänden.<br />

2507 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 6720/22, Providentia Mädchenblindenheim <strong>und</strong> Verein zur Fürsorge<br />

blinder Frauen, Statuten des Frauen Wohltätigkeitsvereines [1894].<br />

2508 WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 6720/22, Providentia Mädchenblindenheim <strong>und</strong> Verein zur Fürsorge blinder<br />

Frauen, Verein Providentia, Präsidentin Rosa Löwner an die M. Abt. 18 im Juni 1925, Betreff: Vereinsleitung<br />

bittet um Genehmigung der neuen Satzungen. [Der Begriff „Mädchen“ wurde zur damaligen Zeit<br />

für weibliche Blinde auch dann verwendet, wenn sie bereits ein fortgeschrittenes Alter erreicht hatten. Vgl.<br />

Kapitel II.10.]<br />

2509 Vgl. WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 6720/22, Providentia Mädchenblindenheim <strong>und</strong> Verein zur Fürsorge<br />

blinder Frauen.<br />

2510 Vgl. o. A., Das Fürsorgewerk der jüdischen Vereine <strong>und</strong> Institutionen in Wien, S. 18–24, hier S. 21.<br />

2511 WStLA, M. Abt. 119, A 32, Zl. 6720/22, AZ IV AC 31-D-1, Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen<br />

<strong>und</strong> Verbände an die Polizeidirektion Wien vom 7.9.1938, Betreff: Gesetz vom 17. Mai 1938 über die<br />

Überleitung <strong>und</strong> Eingliederung von Vereinen, Organisationen <strong>und</strong> Verbänden.<br />

2512 Vgl. ÖStA, AdR, Stiko Wien, AC 31, Kt. 570, Mappe P 21, Schreiben an Herrn Schneider vom 21.12.1938,<br />

Betreff: Israel. Kultusgemeinde.<br />

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