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Barbara Hoffmann Zwischen Integration, Kooperation und Vernichtung

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Privilegien als erblindeter Angehöriger der Waffen-SS erwähnte Laske dabei allerdings nicht.<br />

Seine SS-Mitgliedschaft blieb in der Arbeit von Otto Jähnl unerwähnt. Im März 1946 nahm<br />

Laske sein Studium in Wien wieder auf <strong>und</strong> beendete es am 16. März 1950.<br />

In den in den Jahren 1959 <strong>und</strong> 1969 herausgegebenen Festschriften des Kriegsblindenverbandes<br />

ist Laske nicht als Funktionär des Kriegsblindenverbandes <strong>und</strong> seiner Landesorganisationen<br />

genannt. 1998 In den Dokumenten im ÖStA befindet sich nur ein sehr unvollständiger<br />

Akt über Laske. Darin ist lediglich ein Antrag der Kriegsblindenvereinigung in der<br />

„Zentralorganisation der Kriegsopfer Österreichs“ vom 12. Juli 1945 auf Ausstellung eines<br />

Ausweises für Schwerkriegsgeschädigte enthalten. 1999 Dies ist ein Hinweis darauf, dass die<br />

erblindeten Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS von der Organisation für Kriegsblinde<br />

nach 1945 gleichwertig mit denen der Wehrmacht behandelt wurden.<br />

Auch die Auszahlung von Renten wurde nach Ende des Krieges für die ehemaligen Angehörigen<br />

der Waffen-SS günstig geregelt. Kriegsgeschädigte erhielten nach Ende des Zweiten<br />

Weltkrieges zunächst Abschlagszahlungen als Renten, das heißt gekürzte Beträge, berechnet<br />

nach den bestehenden Ansprüchen der sich noch in Kraft befindlichen NS-Gesetzgebung. 2000<br />

Davon ausgeschlossen waren zunächst unter anderem dezidiert die Angehörigen der ehemaligen<br />

Waffen-SS. Dies regelte das „Gesetz vom 12. Juni 1945 über vorläufige Maßnahmen<br />

zur Entschädigung der Kriegsopfer“. 2001 Im Juli 1946 wurde diese Bestimmung dann abgeändert.<br />

Personen, die zum Dienst in der Waffen-SS auf Gr<strong>und</strong> der Notdienstverordnung<br />

vom 15. Oktober 1938 2002 herangezogen wurden, waren wieder versorgungsberechtigt. 2003<br />

Mit dem Inkrafttreten des „Kriegsopferversorgungsgesetzes“ (KOVG) 2004 am 1. Jänner 1950<br />

erhielten die ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS einen generellen Versorgungsanspruch.<br />

2005 Die Kriegsblinden der ehemaligen Waffen-SS waren also wieder mit denen der<br />

Wehrmacht gleichgestellt. Einen Sonderstatus hatten sie nur in der Zeit von 1939 bis 1945.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der von Mitgliedern der Waffen-SS begangenen grausamen Delikte im Zweiten<br />

Weltkrieg wurden die ehemaligen Angehörigen dieser NS-Formation nach Ende des Zweiten<br />

Weltkrieges aber nicht als Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg gekämpft hatten, sondern als<br />

Verbrecher wahrgenommen:<br />

270<br />

„Während die Wehrmachtssoldaten (<strong>und</strong> meist auch die Generäle), trotz des ‚Versagens<br />

Einzelner‘, als menschliche Wesen, mit Schwächen <strong>und</strong> Stärken, dargestellt wurden, wurden<br />

die Mitglieder der SS meist als unmenschliche, entweder kaltblütig mordende oder sich<br />

im Blutrausch befindliche Bestien beschrieben <strong>und</strong> auch explizit als solche bezeichnet.“ 2006<br />

1998 Vgl. Verband der Kriegsblinden Österreichs, 40 Jahre; Verband der Kriegsblinden Österreichs, 50 Jahre.<br />

1999 Vgl. ÖStA, AdR, Gruppe Landesverteidigung, HVA, Ostmark-Kriegsblinde, Kt. 5, Akten betreffend Soziale<br />

Fürsorge Walter L.<br />

2000 Vgl. Hornung, Hierarchisierung der Opfer, S. 59–72, hier S. 67–68.<br />

2001 Vgl. [Ö] StGBl. Nr. 36/1945, Gesetz vom 12. Juni 1945 über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der<br />

Kriegsopfer.<br />

2002 Vgl. [D] RGBl., Teil I, Dritte Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer<br />

staatspolitischer Bedeutung (Notdienstversorgung) vom 15. Oktober 1938, S. 1441–1442.<br />

2003 Vgl. Hornung, Hierarchisierung der Opfer, S. 59–72, hier S. 69.<br />

2004 Vgl. [Ö], BGBl., Nr. 197/1949, B<strong>und</strong>esgesetz vom 14. Juli 1949 über die Versorgung der Kriegsbeschädigten<br />

<strong>und</strong> Hinterbliebenen (Kriegsopferversorgungsgesetz – KOVG).<br />

2005 Vgl. Hornung, Hierarchisierung der Opfer, S. 59–72, hier S. 71.<br />

2006 Pollak, Die Wehrmachtslegende in Österreich, S. 44.

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