Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...
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ZUKUNFT WALD<br />
• Organisatorisch werden die Forstämter mit den forstbehördlichen Aufgaben und die Landwirtschaftsämter<br />
zu „Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten“ zusammengelegt.<br />
• Die künftige Behördenstruktur wird zweistufig aufgebaut. Die bisherigen Mittelstellen (Forstdirektionen)<br />
entfallen.<br />
• Der Personalstand wird um 20 % verringert.<br />
2. Die Bundesforstverwaltung<br />
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt in <strong>Bayern</strong> rund 36 000 ha <strong>Wald</strong>fläche. Die Bewirtschaftung dieser<br />
Wälder erfolgt durch die am 01.01.2005 gegründete Bundesanstalt <strong>für</strong> Immobilienaufgaben (BImA)<br />
und innerhalb dieser durch die Geschäftssparte Bundesforst. Die BImA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht<br />
des Bundesministerium der Finanzen. Rund 32 000 ha werden militärisch genutzt (Truppenübungsplätze,<br />
Standortübungsplätze und sonstige militärische Einrichtungen). Diese Flächen sind aus Sicherheitsgründen<br />
vom allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen. Die Zweckbestimmung dieser Liegenschaften<br />
erfordert von der Bundesforst ein an die unterschiedlichen Nutzungsinteressen angepasstes forstliches<br />
Handeln.<br />
3. Interessenvertretung des privaten und kommunalen <strong>Wald</strong>besitzes<br />
Die zahlreichen privaten und körperschaftlichen <strong>Wald</strong>besitzer verfügen flächendeckend über eigenständige<br />
forstorganisatorische Strukturen. Sie vertreten ihre gemeinsamen forstlichen Interessen über entsprechende<br />
Verbände und Zusammenschlüsse. Besonders hervorzuheben sind hierbei der <strong>Bayerische</strong> Städtetag,<br />
der <strong>Bayerische</strong> Gemeindetag, der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband, der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband, der<br />
Landesfachausschuss der forstlichen Zusammenschlüsse, die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen sowie<br />
die Forstzusammenschlüsse selbst.<br />
3.1 Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband<br />
Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband vertritt als eingetragener Verein seit seiner Gründung im Jahr 1918<br />
die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes in <strong>Bayern</strong>. Der Verband wurde 1933 zwangsweise<br />
aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von 1933 bis 1945 vom Reichsnährstand wahrgenommen. 1945 wurde<br />
er wiedergegründet.<br />
Organisation<br />
Ihm sind heute 110.000 private und körperschaftliche <strong>Wald</strong>besitzer mit einer Mitgliedsfläche von über<br />
1 Million ha angeschlossen. Der Verband betreut 128 Forstbetriebsgemeinschaften bzw. <strong>Wald</strong>bauernvereinigungen<br />
in sieben Regierungsbezirken.<br />
Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband wird satzungsgemäß durch einen fünfköpfigen Vorstand vertreten.<br />
Dieser besteht zurzeit aus zwei Vertretern des mittleren und größeren Privatwaldes, zwei Vertretern der<br />
angeschlossenen Forstbetriebsgemeinschaften und einem Vertreter des Kommunalwaldes.<br />
Aufgaben<br />
Der Verband nimmt <strong>für</strong> seine Mitglieder satzungsgemäß folgende Aufgaben wahr:<br />
– Die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften,<br />
politischen Parteien, Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit<br />
– die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen des forstlichen Betriebes<br />
– die Förderung der forstlichen Ausbildung und Fortbildung<br />
– die Ausbildung und Ausbreitung des forstlichen Verbands- und Genossenschaftswesens.<br />
Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler Ebene durch<br />
die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher <strong>Wald</strong>besitzerverbände (AGDW) und im Deutschen<br />
Forstwirtschaftsrat (DFWR) sowie auf europäischer Ebene im Zentralverband der Europäischen<br />
<strong>Wald</strong>besitzer (CEPF).<br />
KRITERIUM 3 SEITE 111