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Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...

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ZUKUNFT WALD<br />

• Organisatorisch werden die Forstämter mit den forstbehördlichen Aufgaben und die Landwirtschaftsämter<br />

zu „Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten“ zusammengelegt.<br />

• Die künftige Behördenstruktur wird zweistufig aufgebaut. Die bisherigen Mittelstellen (Forstdirektionen)<br />

entfallen.<br />

• Der Personalstand wird um 20 % verringert.<br />

2. Die Bundesforstverwaltung<br />

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt in <strong>Bayern</strong> rund 36 000 ha <strong>Wald</strong>fläche. Die Bewirtschaftung dieser<br />

Wälder erfolgt durch die am 01.01.2005 gegründete Bundesanstalt <strong>für</strong> Immobilienaufgaben (BImA)<br />

und innerhalb dieser durch die Geschäftssparte Bundesforst. Die BImA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht<br />

des Bundesministerium der Finanzen. Rund 32 000 ha werden militärisch genutzt (Truppenübungsplätze,<br />

Standortübungsplätze und sonstige militärische Einrichtungen). Diese Flächen sind aus Sicherheitsgründen<br />

vom allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen. Die Zweckbestimmung dieser Liegenschaften<br />

erfordert von der Bundesforst ein an die unterschiedlichen Nutzungsinteressen angepasstes forstliches<br />

Handeln.<br />

3. Interessenvertretung des privaten und kommunalen <strong>Wald</strong>besitzes<br />

Die zahlreichen privaten und körperschaftlichen <strong>Wald</strong>besitzer verfügen flächendeckend über eigenständige<br />

forstorganisatorische Strukturen. Sie vertreten ihre gemeinsamen forstlichen Interessen über entsprechende<br />

Verbände und Zusammenschlüsse. Besonders hervorzuheben sind hierbei der <strong>Bayerische</strong> Städtetag,<br />

der <strong>Bayerische</strong> Gemeindetag, der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband, der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband, der<br />

Landesfachausschuss der forstlichen Zusammenschlüsse, die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen sowie<br />

die Forstzusammenschlüsse selbst.<br />

3.1 Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband vertritt als eingetragener Verein seit seiner Gründung im Jahr 1918<br />

die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes in <strong>Bayern</strong>. Der Verband wurde 1933 zwangsweise<br />

aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von 1933 bis 1945 vom Reichsnährstand wahrgenommen. 1945 wurde<br />

er wiedergegründet.<br />

Organisation<br />

Ihm sind heute 110.000 private und körperschaftliche <strong>Wald</strong>besitzer mit einer Mitgliedsfläche von über<br />

1 Million ha angeschlossen. Der Verband betreut 128 Forstbetriebsgemeinschaften bzw. <strong>Wald</strong>bauernvereinigungen<br />

in sieben Regierungsbezirken.<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband wird satzungsgemäß durch einen fünfköpfigen Vorstand vertreten.<br />

Dieser besteht zurzeit aus zwei Vertretern des mittleren und größeren Privatwaldes, zwei Vertretern der<br />

angeschlossenen Forstbetriebsgemeinschaften und einem Vertreter des Kommunalwaldes.<br />

Aufgaben<br />

Der Verband nimmt <strong>für</strong> seine Mitglieder satzungsgemäß folgende Aufgaben wahr:<br />

– Die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften,<br />

politischen Parteien, Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit<br />

– die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen des forstlichen Betriebes<br />

– die Förderung der forstlichen Ausbildung und Fortbildung<br />

– die Ausbildung und Ausbreitung des forstlichen Verbands- und Genossenschaftswesens.<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler Ebene durch<br />

die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher <strong>Wald</strong>besitzerverbände (AGDW) und im Deutschen<br />

Forstwirtschaftsrat (DFWR) sowie auf europäischer Ebene im Zentralverband der Europäischen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer (CEPF).<br />

KRITERIUM 3 SEITE 111

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