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Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...

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ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Forstliches Gutachten<br />

Nach Art. 32 Abs. 1 des <strong>Bayerische</strong>n Jagdgesetzes ist bei der Festsetzung der Abschusspläne <strong>für</strong> abschussplanpflichtiges<br />

Schalenwild vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der <strong>Wald</strong>verjüngung<br />

zu berücksichtigen. Hierzu ist den Forstämtern vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage<br />

eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden zu äußern und ihre Auffassung zur Situation<br />

der <strong>Wald</strong>verjüngung darzustellen. Die Forstlichen Gutachten sind <strong>für</strong> die an der Aufstellung der Abschusspläne<br />

Beteiligten ein wertvolles Hilfsmittel und stellen <strong>für</strong> die unteren Jagdbehörden eine wesentliche<br />

Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar. Sie liefern ein wichtigen Beitrag zur Versachlichung<br />

der Diskussion in der <strong>Wald</strong>-Wild-Frage. Es ist damit gleichzeitig ein Kontrollinstrument, das hegegemeinschaftsweise<br />

zeigt, ob die aufgestellten Abschusspläne bzw. deren Erfüllung zur Erreichung der<br />

Ziele ausreichend war. Das Forstliche Gutachten trägt somit dazu bei, stabile und standortgemäße Wälder<br />

in <strong>Bayern</strong> zu erhalten und zu schaffen. Dazu gehört, dass die natürliche Verjüngung vorhandener, gemischter<br />

Altbestände sowie die Saat und Pflanzung von Hauptbaumarten i.W. ohne Schutzmaßnahmen<br />

erfolgen kann.<br />

Die bayernweiten Ergebnisse der Forstlichen Gutachten werden in einem Abschlussbericht „Forstliches<br />

Gutachten zur Situation der <strong>Wald</strong>verjüngung“ dargestellt. Ein entsprechender Bericht ist auf der Grundlage<br />

des Beschlusses des <strong>Bayerische</strong>n Landtages vom 19. März 1986 (Drs. 10/9715) jeweils im dreijährigen<br />

Abstand dem <strong>Bayerische</strong>n Landtag vorzulegen.<br />

Ergebnisse 2003<br />

Im Frühjahr 2003 wurde zum siebten Mal seit 1986 in allen Hegegemeinschaften die Verbissbelastung<br />

mittels Stichprobeninventur an rund 2 Mio. jungen Bäumen erhoben und in einem Gutachten die Situation<br />

der <strong>Wald</strong>verjüngung dargestellt. Die Ergebnisse des Gutachtens dienen den unteren Jagdbehörden als<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Abschussplanung <strong>für</strong> Schalenwild (außer Schwarzwild).<br />

Die Ergebnisse der Verbissinventur zeigen, dass in <strong>Bayern</strong> im Wesentlichen alle Baumarten, die <strong>für</strong> standortgerechte,<br />

stabile Mischbestände von Bedeutung sind, in nennenswertem Anteil in der Verjüngung vorkommen.<br />

Die Verbissbelastung an den jungen Bäumen durch Reh-, Rot- und Gamswild ist gegenüber der<br />

letzten Erhebung im Jahre 2000 geringfügig zurückgegangen (Abbildung 61 und 62). Der Verbiss bei<br />

Fichte und Kiefer ist in der Regel in den allermeisten Hegegemeinschaften gering. Dagegen ist beim<br />

Laubholz und insbesondere bei der Tanne nach wie vor vielerorts ein zu hoher Verbiss festzustellen. Die<br />

Verbissbelastung ist im Staatswald wie in den Vorjahren deutlich günstiger.<br />

Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens sind auch unter www.forst.bayern.de einzusehen.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten zeigen, dass örtlich in <strong>Bayern</strong> eine Anpassung der Schalenwilddichte<br />

weiterhin notwendig ist. Insbesondere die oftmals standörtlich notwendigen Mischbaumarten können<br />

sich noch nicht ausreichend aufgrund zu häufigen Verbiss durch Schalenwild verjüngen. Der Vergleich<br />

mit dem Staatswald zeigt, dass eine konsequente Anpassung der Wildbestände zu einer deutlich<br />

günstigeren Verjüngungssituation führt. Es ist daher erforderlich, weiterhin alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die eine Verbesserung der Gesamtsituation ermöglichen. Hierunter fällt auch eine verstärkte Aufklärung<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer, der Jagdausübungsberechtigten und der Jagdgenossenschaften. Eingebunden sollen<br />

hierbei verstärkt die forstwirtschaftlichen Vereinigungen sowie die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften.<br />

Die Zielsetzung bleibt daher erhalten.<br />

SEITE 132 KRITERIUM 4

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