Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...
Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...
Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ZUKUNFT WALD<br />
3.2 Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband<br />
Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Als<br />
Berufsorganisation der bayerischen Land- und Forstwirtschaft ist er staatlich anerkannt und nimmt die<br />
Gesamtinteressen der bayerischen Land- und Forstwirtschaft umfassend wahr. Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband<br />
ist über den Deutschen Bauernverband im Deutschen Forstwirtschaftsrat vertreten.<br />
Organisation<br />
Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband baut sich derzeit folgendermaßen auf:<br />
– 180 000 Mitglieder<br />
– 7000 Ortsverbände<br />
– 72 Kreisverbände mit 63 Geschäftsstellen<br />
– 7 Bezirksverbände mit 7 Hauptgeschäftsstellen.<br />
1 Landesverband mit dem Präsidium, der Präsidentenkonferenz, der Landesversammlung, dem Generalsekretariat.<br />
Ergänzend zu den genannten Gremien existieren im <strong>Bayerische</strong>n Bauernverband noch so genannte<br />
Landesfachausschüsse. Der Landesfachausschuss der forstlichen Zusammenschlüsse setzt sich aus<br />
den Vertretern der 7 Forstwirtschaftlichen Vereinigungen der Bezirke zusammen, denen die Forstzusammenschlüsse<br />
angeschlossen sind.<br />
Aufgaben<br />
Der Landesfachausschuss der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse verfolgt nachstehende Aufgaben:<br />
– Beratung und Unterrichtung der Mitglieder<br />
– Auf die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken, z. B. durch Holzmarktorientierungsgespräche.<br />
– Erfahrungsaustausch und Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien und Stellungnahmen auf den Gebieten<br />
der Gesetzgebung, des Steuer-, Rechts- und Versicherungswesens.<br />
– Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
3.3 Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen<br />
In jedem bayerischen Bezirk gibt es eine Forstwirtschaftliche Vereinigung, unter deren Dach sich die<br />
Forstbetriebsgemeinschaften des Bezirks vereinigen. Die Geschäftsführung der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen<br />
obliegt den Hauptgeschäftsstellen des <strong>Bayerische</strong>n Bauernverbandes.<br />
In <strong>Bayern</strong> sind auf Bezirksebene Forstwirtschaftliche Vereinigungen als privatwirtschaftliche Zusammenschlüsse<br />
von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften / <strong>Wald</strong>besitzervereinigungen organisiert. Die<br />
Forstbetriebsgemeinschaften sind eingetragene Vereine und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. In<br />
<strong>Bayern</strong> existieren 178 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die in der Regel als Forstbetriebsgemeinschaft<br />
(FBG) oder <strong>Wald</strong>besitzervereinigung (WBV) geführt werden. Insgesamt sind 117 000 <strong>Wald</strong>besitzer<br />
mit rd. 1.144.000 ha in einer derartigen freiwilligen Selbsthilfeeinrichtung organisiert (Tabelle 14). Die<br />
Aufgaben sind im Bundeswaldgesetz (§§ 15-20) aufgelistet.<br />
Der Tätigkeitsschwerpunkt lässt sich folgendermaßen darstellen:<br />
– Beratung und Schulung der Mitglieder<br />
– Gemeinsame Vermarktung von Rohholz und sonstigen forstlichen Produkten<br />
– Gemeinsamer Pflanzenbezug<br />
– Überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und Arbeiterrotten<br />
– Bau und Unterhalt von Forstwegen<br />
– Durchführung des Holzeinschlags, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung<br />
– Abstimmung der <strong>für</strong> die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes<br />
oder sonstiger Forstprodukte<br />
– Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandespflegearbeiten einschließlich des<br />
Forstschutzes.<br />
Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse unterstützen die Mitglieder insbesondere bei der Vermarktung<br />
von Rohholz und bei der Pflege ihrer Wälder, durch die Organisation des überbetrieblichen Arbeiter-<br />
und Maschineneinsatzes, bei der Durchführung von Holzernte- und Pflegearbeiten, bei der marktgerechten<br />
Aufbereitung und Sortierung der dabei anfallenden Holzerzeugnisse, beim Bezug von Betriebsmitteln,<br />
SEITE 112 KRITERIUM 3