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Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...

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ZUKUNFT WALD<br />

Die deutsche Verfassung basiert auf dem Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet<br />

und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen<br />

soll (Artikel 14). <strong>Wald</strong>besitz begründet dabei auf Grund seiner vielfältigen<br />

Leistungen und Wirkungen <strong>für</strong> das Allgemeinwohl eine besonders intensive<br />

Sozialbindung. Diese Sozialbindung legt dem <strong>Wald</strong>besitzer in erhöhtem Maße<br />

Einschränkungen der freien Verfügungsgewalt über das <strong>Wald</strong>eigentum durch<br />

rechtliche Vorgaben auf.<br />

Auf der Ebene der Bundesgesetzgebung bestehen insbesondere im Raumordnungsgesetz,<br />

im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundeswaldgesetz rechtliche<br />

Vorgaben in Bezug auf die Behandlung des <strong>Wald</strong>eigentums.<br />

Das Raumordnungsgesetz (ROG) dient dazu, Grundsätze <strong>für</strong> eine geordnete<br />

räumliche Landesentwicklung festzuschreiben. In § 1 Abs. 2 ROG wird<br />

als Leitvorstellung „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und<br />

wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen<br />

in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumigen ausgewogenen<br />

Ordnung führt″ formuliert.<br />

In § 2 ROG (10. Grundsatz der Raumordnung) wird der nachhaltigen Forstwirtschaft<br />

besondere Beachtung geschenkt: „... die räumlichen Voraussetzungen<br />

da<strong>für</strong> zu schaffen oder zu sichern sind, dass die Landwirtschaft ... sich<br />

entwickeln kann, und gemeinsam mit einer leistungsfähigen, nachhaltigen<br />

Forstwirtschaft dazu beiträgt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />

sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten.“<br />

Detaillierte rechtliche Vorgaben <strong>für</strong> eine nachhaltige Forstwirtschaft finden<br />

sich schließlich im Bundeswaldgesetz (B<strong>Wald</strong>G).<br />

So wird nach § 1 B<strong>Wald</strong>G mit dem Gesetz der Zweck verfolgt, den <strong>Wald</strong> wegen<br />

seines wirtschaftlichen Nutzens, seiner Bedeutung <strong>für</strong> die Umwelt und die<br />

Erholung der Bevölkerung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine<br />

ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft<br />

zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit<br />

und den Belangen der <strong>Wald</strong>besitzer herbeizuführen. Unter „<strong>Wald</strong>“<br />

ist dabei der <strong>Wald</strong> jedweder Eigentumsart zu verstehen.<br />

Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung, die als Teil der Raumordnung<br />

und Landesplanung u.a. zur Sicherung der <strong>Wald</strong>funktionen dient, nennt der<br />

§ 6 (3) B<strong>Wald</strong>G.<br />

Danach ist <strong>Wald</strong> nach seiner Fläche und räumlichen Verteilung grundsätzlich<br />

zu erhalten. Der <strong>Wald</strong> soll ferner so beschaffen sein, dass seine Funktionsfähigkeit<br />

auf Dauer gewährleistet ist. Auf geeigneten Standorten soll eine nachhaltige,<br />

möglichst hohe und hochwertige Holzerzeugung angestrebt werden.<br />

Wo Schutz- und Erholungsfunktionen des <strong>Wald</strong>es besonderes Gewicht haben,<br />

soll diesen Vorrang vor der wirtschaftlichen Nutzung eingeräumt werden.<br />

Die <strong>Wald</strong>fläche soll durch Erstaufforstung von Ödland etc. im Sinne der<br />

raumordnerischen Maßgaben möglichst vergrößert werden. Strukturelle<br />

Nachteile wie Kleinstbesitz und Gemengelage sollen durch die Bildung von<br />

forstlichen Zusammenschlüssen verbessert werden.<br />

SEITE 14 KAPITEL 3<br />

Grundgesetz der<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

ROG formuliert<br />

„nachhaltige<br />

Raumentwicklung“<br />

als Leitvorstellung<br />

§ 2 ROG schenkt<br />

nachhaltiger Forstwirtschaftbesondere<br />

Beachtung<br />

B<strong>Wald</strong>G<br />

nachhaltige Sicherung<br />

der ordnungsgemäßenBewirtschaftung<br />

des <strong>Wald</strong>es<br />

jedweder Eigentumsart<br />

gesetzlich<br />

festgeschrieben<br />

Grundsätze der<br />

forstlichen Rahmenplanung<br />

Erhaltung des <strong>Wald</strong>es<br />

und seiner<br />

Funktionsfähigkeit

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