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Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...

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Beschreibung:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

An den Grundsätzen zur Förderung sind zum Ende des Berichtszeitraum Änderungen vorgenommen<br />

worden. Die Grundsätze und Fördertatbestände sind in den „Richtlinien <strong>für</strong> Zuwendungen zu waldbaulichen<br />

Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2004)“ und in der<br />

„Richtlinie <strong>für</strong> Zuwendungen zu Maßnahmen der <strong>Wald</strong>erschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms<br />

(FORSTWEGR 2004) und der „Richtlinie <strong>für</strong> Zuwendungen <strong>für</strong> projektbezogene Maßnahmen<br />

der forstlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTZUSR<br />

2004)“ geregelt.<br />

Im Zuge der Forstreform werden zukünftig Änderungen eintreten, die vor allem die Förderungen der<br />

Körperschaftswaldungen insgesamt betrifft. Hier ist vorgesehen, eine Betriebsleitung und -ausführung nur<br />

noch entgeltlich den Gebietskörperschaften, d. s. i. w. die Kommunen, anzubieten.<br />

Der Gesamtaufwand des Freistaates <strong>Bayern</strong> <strong>für</strong> Personal- und Sachkosten einschließlich Zuwendungen<br />

entsprach in den Jahren 2000 bis 2003 einem Gegenwert von rd. 226 Mio. €. Neben der Beratung haben<br />

finanzielle Hilfen zur <strong>Wald</strong>erschließung, zur Standorterkundung, zur Naturverjüngung und zur Erst- und Wiederaufforstung<br />

sowie der Schädlingsbekämpfung Schwerpunkte gebildet (Abbildung 31, Tabelle 11).<br />

Förderung der Körperschaftswaldungen<br />

Von den rd. 6 500 bekannten Körperschaftswaldungen haben knapp 5 300 den Forstbehörden Betriebsleitung<br />

und -ausführung übertragen; lediglich 172 lassen nur die Betriebsleitung durch die Forstbehörden<br />

vornehmen. Das entspricht im ersten Fall etwa 230 000 ha, im zweiten Fall knapp 70 000 ha Fläche. Die<br />

Forstbehörden betreuen somit insgesamt 85 % der Körperschaftswaldfläche.<br />

Für Körperschaften mit eigenem Personal wurden zwischen 1999 und 2003 rd. 5,8 Mio. € an Personalkostenzuschüssen<br />

ausbezahlt.<br />

Förderung des Privatwaldes<br />

Im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 wurden <strong>für</strong> die Privatwaldberatung rd. 73 Mio. € an finanziellen<br />

Fördermitteln ausbezahlt (Tabelle 11).<br />

Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften<br />

Derzeit sind rd. 126 000 private und körperschaftliche <strong>Wald</strong>besitzer mit einer <strong>Wald</strong>fläche von<br />

1 210 000 ha auf freiwilliger Basis in 166 Forstbetriebsgemeinschaften zusammengeschlossen. Dies bedeutet,<br />

dass rd. 18 % aller <strong>Wald</strong>besitzer mit rd. 74 % der Privat- und Körperschaftswaldfläche in Forstbetriebsgemeinschaften<br />

vereint sind. Die Tätigkeit der Forstbetriebsgemeinschaften wurde durch finanzielle<br />

Zuwendungen zum Verwaltungsaufwand und zu überbetrieblichen Investitionen zwischen 1999 und 2003<br />

mit zusammen rd. 8,5 Mio. € gefördert. Die unterschiedlichen Zuwendungen bezüglich ihrer Höhe durch<br />

Land, Bund und EU <strong>für</strong> den Privat- und Körperschaftswald seit 1976 sind aus der Tabelle 12 und der Abbildung<br />

32 ersichtlich.<br />

Einführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 125 ff und S. 139 ff.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Ausführungen belegen, dass geeignete Instrumente zur Unterstützung der privaten und körperschaftlichen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer in <strong>Bayern</strong> bestehen. Die Förderinstrumente zielen neben einer Erhaltung und Verbesserung<br />

des <strong>Wald</strong>zustandes auch auf die wirtschaftliche Stärkung der <strong>Wald</strong>besitzer ab. Insbesondere den<br />

forstwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen kommen als Multiplikatoren im Sinne der „Hilfe zur<br />

Selbsthilfe“ eine bedeutende Rolle zu. Im Rahmen der Forstverwaltungsreform sollen diese die betriebliche<br />

Einzelberatung ihrer Mitglieder übernehmen und da<strong>für</strong> gestärkt und verlässlich gefördert werden.<br />

Mit den bestehenden Förderprogrammen wurde die Zielsetzung im Berichtszeitraum erreicht.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 81

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