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Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...

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ZUKUNFT WALD<br />

Indikator<br />

47 Gesamtausgaben <strong>für</strong> langfristige nachhaltige<br />

Dienstleistungen aus Wäldern<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die bisher unentgeltlich bereitgestellten Dienstleistungen aus dem <strong>Wald</strong> sollen erfasst und monetär gewürdigt<br />

werden. Auf einen Ausgleich der Aufwendungen soll hingewirkt werden.<br />

Quellen:<br />

Angaben der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.2 c : Erholungsfunktion und den ästhetischen Wert der Wälder, berücksichtigen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.4<br />

Beschreibung:<br />

1. Kartierung von <strong>Wald</strong>funktionen<br />

In <strong>Bayern</strong> erfolgt die Kartierung von Schutzfunktionen des <strong>Wald</strong>es durch die <strong>Wald</strong>funktionsplanung.<br />

<strong>Wald</strong>funktionspläne sind gemäß Art. 6 Bay<strong>Wald</strong>G Fachpläne im Sinne des Art. 15 <strong>Bayerische</strong>s Landesplanungsgesetzes<br />

(BayLplG) und Forstliche Rahmenpläne im Sinne des § 7 Bundeswaldgesetz (B<strong>Wald</strong>G). Für<br />

ganz <strong>Bayern</strong> liegen mittlerweile rechtskräftige <strong>Wald</strong>funktionspläne vor. Wesentlicher Bestandteil sind die<br />

<strong>Wald</strong>funktionskarten. Sie liegen mittlerweile auch digitalisiert vor. <strong>Wald</strong>funktionspläne haben im Rahmen<br />

der Raumordnung und Landesplanung, aber auch bei konkreten Genehmigungsverfahren einen hohen<br />

Stellenwert. Die <strong>Wald</strong>funktionsplanung ist damit eine wesentliche Informations- und Entscheidungsgrundlage<br />

bei allen <strong>Wald</strong> betreffenden Planungen und Maßnahmen. Abbildungen 86 und 87 zeigen den<br />

Anteil an der Gesamtwaldfläche <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> die verschiedenen <strong>Wald</strong>funktionen.<br />

2. Schwerpunkt Erholungswald<br />

In <strong>Bayern</strong> bestehen zwei Kategorien von Erholungswald im engeren Sinne. Beide Kategorien verdeutlichen,<br />

dass der Erholungsfunktion im <strong>Wald</strong> eine sehr wichtige Bedeutung beigemessen wird. <strong>Wald</strong>, der<br />

wegen seiner besonderen Bedeutung <strong>für</strong> die Erholung der Bevölkerung in Plänen nach dem <strong>Bayerische</strong>n<br />

Landesplanungsgesetz als Erholungsgebiet ausgewiesen ist, kann durch Rechtsverordnung zum Erholungswald<br />

erklärt werden. Im Jahre 1996 wurde erstmalig in <strong>Bayern</strong> in Bad Wörishofen ein <strong>Wald</strong> per<br />

Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt. Die 940 ha große Fläche setzt sich zu etwa gleichen Teilen<br />

aus Privatwald und aus Wäldern der öffentlichen Hand zusammen.<br />

Erholungswald nach der <strong>Wald</strong>funktionskartierung<br />

Dieser <strong>Wald</strong> dient der physischen und psychischen Erholung und dem Naturerlebnis seiner Besucher in<br />

besonderem Maße. In der Intensitätsstufe I werden v. a. <strong>Wald</strong>flächen in der Umgebung von Städten,<br />

Fremdenverkehrs- und Kurorten sowie anderen Schwerpunkten des Erholungsverkehrs erfasst, die von so<br />

vielen Erholungssuchenden aufgesucht werden, dass Maßnahmen zur Lenkung des Besucherstromes und<br />

Erholungseinrichtungen erforderlich sind. Die Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es wird weitgehend von der Erholungsfunktion<br />

bestimmt. Wälder der Intensitätsstufe II sind zwar ebenfalls stark besucht, nicht jedoch<br />

im gleichen Maß wie bei Stufe I. Bei der Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es wird auf die Erholungsfunktion<br />

Rücksicht genommen. Immerhin 2,3% des <strong>Wald</strong>es in <strong>Bayern</strong> gehören zur Intensitätsstufe I, mehr als 15%<br />

zur Intensitätsstufe II. Im weiteren Sinne gehört hierzu auch der <strong>Wald</strong> mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> das<br />

Landschaftsbild. Mit der <strong>Wald</strong>funktionskartierung verfügt <strong>Bayern</strong> über ein geeignetes Instrument, die Erholungsfunktion<br />

im <strong>Wald</strong> mit den anderen Funktionen im <strong>Wald</strong> zu vereinbaren.<br />

SEITE 180 KRITERIUM 6<br />

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