Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...
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Indikator Kennzahl<br />
32 Baumartenanteile (BWI Nomenklatur) % S<br />
Ziel RWB 2000 und 2005:<br />
Der Laubholz- und Tannenanteil soll zur Erreichung standortsgerechter Mischbestände erhöht werden.<br />
Quelle:<br />
Forsterhebung 1948, GRI, BWI<br />
Turnus der Aktualisierung:<br />
BWI 10 - 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />
Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />
Nr. 4.2.b: Einheimischen Arten und lokale, gut standortangepassten Provenienzen den Vorzug gegeben<br />
werden. Nur eingeführte Arten nach Bewertung und Minimierung der Auswirkungen verwenden.<br />
Nr. 4.2.c: Vielfalt der horizontalen (Mischbestände) wie auch der vertikalen Strukturen (ungleichaltrige<br />
Bestände, Landschaften) fördern.<br />
Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.1 und 4.4<br />
Gesetzliche Vorgaben:<br />
ZUKUNFT WALD<br />
Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />
Art. 1 Satz 1Bay<strong>Wald</strong>G „Der <strong>Wald</strong> ist von besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturhaushalt und<br />
ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage.“<br />
Art. 1 Ziffer 2 Bay<strong>Wald</strong>G „2. einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder<br />
wieder herzustellen.“<br />
Art. 1 Ziffer 3 Bay<strong>Wald</strong>G „3. die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu stärken.“<br />
Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G “den <strong>Wald</strong> sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren“<br />
Art. 18 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Nr. „Die mit der Bewirtschaftung betrauten Behörden haben insbesonde-<br />
1 Bay<strong>Wald</strong>G<br />
re standortgemäße, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu<br />
erhalten oder zu schaffen. Sie haben ferner 1. die Schutz- und Erholungsfunktion<br />
des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu verbessern sowie bei allen<br />
Maßnahmen die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />
und der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.“<br />
Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes sind über die <strong>für</strong><br />
alle <strong>Wald</strong>besitzer geltenden Vorschriften hinaus die Grundsätze des<br />
Art. 18 Abs. 1 ... zu beachten.“<br />
Beschreibung:<br />
Von Natur aus würden Laubbäume das Erscheinungsbild unserer Wälder bestimmen. In früheren Jahrhunderten,<br />
in denen sich die Forstwirtschaft stark am wachsenden Holzbedarf orientierte, wurden die<br />
Laubwälder immer mehr von Fichten- und Kiefernwäldern verdrängt. Risiken durch Stürme und Schädlinge,<br />
wachsende Ansprüche der Gesellschaft und auch die neuartigen <strong>Wald</strong>schäden rückten in den letzten<br />
Jahrzehnten die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile laubbaumreicher Wälder wieder verstärkt ins<br />
Bewusstsein. Mit großen finanziellen und personellen Anstrengungen der <strong>Wald</strong>besitzer gelang es in den<br />
vergangenen 15 Jahren, den Anteil der Laubbäume an der <strong>Wald</strong>fläche in <strong>Bayern</strong> um 6 %-Punkte auf insgesamt<br />
32 Prozent zu erhöhen (Abbildung 54).<br />
S/<br />
R<br />
KRITERIUM 4 SEITE 125