Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...
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ZUKUNFT WALD<br />
Das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> (Bay<strong>Wald</strong>G) von 1975 trägt dieser Entwicklung<br />
Rechnung. Art. 1 formuliert als forstpolitische Grundsätze, dass<br />
– der <strong>Wald</strong> zu erhalten bzw. zu vermehren ist.<br />
– abgenutzte oder durch Schadereignisse beseitigte <strong>Wald</strong>flächen binnen<br />
3 Jahren wieder aufzuforsten sind.<br />
– der <strong>Wald</strong> vor Schäden zu bewahren ist.<br />
– der <strong>Wald</strong> mit standortgemäßen Baumarten bestockt sein soll.<br />
– die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es gesichert oder wiederhergestellt werden<br />
muss.<br />
– der <strong>Wald</strong> sachgemäß, d.h. nach den geltenden Ordnungsvorschriften und<br />
nachhaltig bewirtschaftet werden muss.<br />
– der <strong>Wald</strong> besonders wichtig <strong>für</strong> den Naturhaushalt und somit möglichst<br />
auch naturnah zu bewirtschaften ist.<br />
Wie ein roter Faden zieht sich der Begriff Nachhaltigkeit – offen und verdeckt,<br />
umfassend verstanden – durch das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong>. Kernvorschriften<br />
des Bay<strong>Wald</strong>G sind Art. 1 Nr. 4 i. V. m. Art. 5 Nr. 3, 8, 9, v. a. 14<br />
(i.V.m. § 11 B<strong>Wald</strong>G), 15, 16, 18, 19, 20 – 22 Bay<strong>Wald</strong>G. Nachhaltigkeit ist<br />
folglich heute nicht nur mehr so zu verstehen, dass dem <strong>Wald</strong> jährlich mindestens<br />
gleichmäßige Nutzungen entnommen werden können. Sie heißt im<br />
umfassenden Sinne auch, die Produktionsgrundlagen des <strong>Wald</strong>es, nämlich<br />
Standort und <strong>Wald</strong>bestand selbst zu erhalten und zu verbessern sowie alle<br />
vom <strong>Wald</strong> zu erbringenden sonstigen Aufgaben wie Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
dauerhaft zu gewährleisten. Hierzu gehört auch seine biologische<br />
Vielfalt.<br />
Gemäß Art. 14 Bay<strong>Wald</strong>G ist der <strong>Wald</strong> entsprechend den Grundsätzen des<br />
Art. 1 Bay<strong>Wald</strong>G sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren.<br />
Von Wissenschaft und Praxis anerkannte Grundregeln bei Verjüngung,<br />
Pflege, Nutzung und dem Schutz des <strong>Wald</strong>es tragen dazu bei, die ökonomischen<br />
und ökologischen Leistungen und somit seine materiellen und immateriellen<br />
Wirkungen nachhaltig zu sichern und bereitzustellen.<br />
Art. 5 Nr. 3 Bay<strong>Wald</strong>G formuliert den Grundsatz, dass<br />
"... unter Beachtung der anderen Funktionen stets eine nachhaltige, höchstmögliche Holzerzeugung<br />
.. anzustreben“ ist.<br />
Die Gesamtheit dieser Bewirtschaftungsprinzipien finden sich in den neueren<br />
Nachhaltigkeitsdefinitionen wieder. Forstliche Nachhaltigkeit beinhaltet heute<br />
folgende fünf Hauptkomponenten [BERNASCONI 1996]:<br />
– Langfristigkeit<br />
– Sozialpflichtigkeit<br />
– Ökonomie<br />
– Verantwortung<br />
– Handlungsrelevanz<br />
SEITE 16 KAPITEL 3<br />
Artikel 1 Bay<strong>Wald</strong>G<br />
Nachhaltigkeit im<br />
Bay<strong>Wald</strong>G<br />
„.. nachhaltige,<br />
höchstmögliche<br />
Holzerzeugung ...<br />
anzustreben.“