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Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor

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<strong>11</strong>2<br />

<strong>MVV</strong> ENERGIE Konzernabschluss<br />

Auswirkungen von neuen, noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsstandards:<br />

Das IASB und das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten<br />

Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2010</strong>/<strong>11</strong> noch nicht verpfl ichtend anzuwenden<br />

waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden<br />

sind:<br />

Improvement Project (<strong>2010</strong>) Sammelstandard zur Änderung verschiedener<br />

IFRSs<br />

IAS 1 Änderung (20<strong>11</strong>) Darstellung des Abschlusses: Darstellung der<br />

Posten des sonstigen Ergebnisses<br />

IAS 12 Änderung (<strong>2010</strong>) Ertragsteuern: Latente Steuern – Realisierung<br />

zugrundeliegender Vermögenswerte<br />

IAS 19 (überarbeitet 20<strong>11</strong>) Leistungen an Arbeitnehmer<br />

IAS 24 (überarbeitet 2009) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden<br />

Unternehmen und Personen<br />

IAS 27 (überarbeitet 20<strong>11</strong>) Einzelabschlüsse<br />

IAS 28 (überarbeitet 20<strong>11</strong>) Anteile an assoziierten Unternehmen und<br />

Gemeinschaftsunternehmen<br />

IFRS 1 Änderung (<strong>2010</strong>) Schwerwiegende Hochinfl ation und<br />

Beseitigung fi xer Daten für erstmalige<br />

Anwender<br />

IFRS 7 Änderung (<strong>2010</strong>) Finanzinstrument: Angaben – Transfer<br />

von fi nanziellen Vermögenswerten<br />

IFRS 9 Finanzinstrumente<br />

IFRS 10 Konzernabschlüsse<br />

IFRS <strong>11</strong> Gemeinschaftliche Vereinbarungen<br />

IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen<br />

Unternehmen<br />

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts<br />

IFRIC 14 Änderung (2009) Vorauszahlung im Rahmen von<br />

Mindestdotierungsverpfl ichtungen<br />

IMPROVEMENT PROJECT (<strong>2010</strong>) „SAMMELSTANDARD ZUR ÄNDE-<br />

RUNG VERSCHIEDENER IFRSs“: Das IASB hat im Rahmen einer<br />

jährlichen Anpassung kleinere Änderungen beziehungsweise<br />

Klarstellungen verschiedener Standards in einem Sammeländerungsstandard<br />

zusammengefasst. Die Änderungen zielen<br />

darauf ab, Vorschriften zu konkretisieren und unbeabsichtigte<br />

Inkonsistenzen zwischen den Standards zu beseitigen. Die<br />

Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Juli <strong>2010</strong> beziehungsweise dem<br />

1. Januar 20<strong>11</strong> beginnen. Die Anerkennung durch die EU<br />

erfolgte im Februar 20<strong>11</strong>.<br />

<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />

IAS 1 ÄNDERUNG (20<strong>11</strong>) „DARSTELLUNG DER POSTEN DES<br />

SONSTIGEN ERGEBNISSES“: Die Änderung fordert, dass die im<br />

sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Posten künftig getrennt<br />

gezeigt werden müssen nach Posten, die in Folgeperioden in<br />

die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sogenanntes<br />

Recycling) und solchen, die nicht in die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung umgegliedert werden. Die Änderungen sind<br />

erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach<br />

dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Anerkennung durch die EU<br />

steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />

IAS 12 ÄNDERUNG (<strong>2010</strong>): „ERTRAGSTEUERN: LATENTE STEUERN –<br />

REALISIERUNG ZUGRUNDELIEGENDER VERMÖGENSWERTE“: Diese<br />

Änderung gilt für zum Zeitwert bewertete als Finanzinvestition<br />

gehaltene Immobilien (Investment Properties). Für diese sind<br />

latente Steuern künftig grundsätzlich auf Basis der steuerlichen<br />

Konsequenzen eines Verkaufs zu bilanzieren, es sei denn, es<br />

kann ein eindeutiger Nachweis erbracht werden, dass der Buchwert<br />

der Vermögenswerte vollständig durch Nutzung realisiert<br />

werden wird. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.<br />

Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />

noch aus.<br />

IAS 19 (ÜBERARBEITET 20<strong>11</strong>) „LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER“:<br />

Die Änderungen im überarbeiteten IAS 19 beziehen sich auf die<br />

Erfassung und die Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte<br />

Pensionspläne (Defi ned Benefi t Plans) und von Leistungen<br />

aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Termination<br />

Benefi ts). Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />

noch aus.<br />

IAS 24 (ÜBERARBEITET 2009) „ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU<br />

NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN“: Die jetzt veröffentlichte<br />

Fassung von IAS 24 hat den Zweck, die Defi nition<br />

von nahestehenden Unternehmen und Personen zu vereinfachen<br />

und dabei bestimmte Unstimmigkeiten zu beseitigen<br />

und Unternehmen, die öffentlichen Stellen nahestehen, von<br />

bestimmten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden<br />

Unternehmen und Personen zu befreien. Die Änderung zum<br />

Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am<br />

oder nach dem 1. Januar 20<strong>11</strong> beginnen. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im Juli <strong>2010</strong>.

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