Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor
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<strong>MVV</strong> ENERGIE Konzernabschluss<br />
Auswirkungen von neuen, noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsstandards:<br />
Das IASB und das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten<br />
Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2010</strong>/<strong>11</strong> noch nicht verpfl ichtend anzuwenden<br />
waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden<br />
sind:<br />
Improvement Project (<strong>2010</strong>) Sammelstandard zur Änderung verschiedener<br />
IFRSs<br />
IAS 1 Änderung (20<strong>11</strong>) Darstellung des Abschlusses: Darstellung der<br />
Posten des sonstigen Ergebnisses<br />
IAS 12 Änderung (<strong>2010</strong>) Ertragsteuern: Latente Steuern – Realisierung<br />
zugrundeliegender Vermögenswerte<br />
IAS 19 (überarbeitet 20<strong>11</strong>) Leistungen an Arbeitnehmer<br />
IAS 24 (überarbeitet 2009) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden<br />
Unternehmen und Personen<br />
IAS 27 (überarbeitet 20<strong>11</strong>) Einzelabschlüsse<br />
IAS 28 (überarbeitet 20<strong>11</strong>) Anteile an assoziierten Unternehmen und<br />
Gemeinschaftsunternehmen<br />
IFRS 1 Änderung (<strong>2010</strong>) Schwerwiegende Hochinfl ation und<br />
Beseitigung fi xer Daten für erstmalige<br />
Anwender<br />
IFRS 7 Änderung (<strong>2010</strong>) Finanzinstrument: Angaben – Transfer<br />
von fi nanziellen Vermögenswerten<br />
IFRS 9 Finanzinstrumente<br />
IFRS 10 Konzernabschlüsse<br />
IFRS <strong>11</strong> Gemeinschaftliche Vereinbarungen<br />
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen<br />
Unternehmen<br />
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts<br />
IFRIC 14 Änderung (2009) Vorauszahlung im Rahmen von<br />
Mindestdotierungsverpfl ichtungen<br />
IMPROVEMENT PROJECT (<strong>2010</strong>) „SAMMELSTANDARD ZUR ÄNDE-<br />
RUNG VERSCHIEDENER IFRSs“: Das IASB hat im Rahmen einer<br />
jährlichen Anpassung kleinere Änderungen beziehungsweise<br />
Klarstellungen verschiedener Standards in einem Sammeländerungsstandard<br />
zusammengefasst. Die Änderungen zielen<br />
darauf ab, Vorschriften zu konkretisieren und unbeabsichtigte<br />
Inkonsistenzen zwischen den Standards zu beseitigen. Die<br />
Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Juli <strong>2010</strong> beziehungsweise dem<br />
1. Januar 20<strong>11</strong> beginnen. Die Anerkennung durch die EU<br />
erfolgte im Februar 20<strong>11</strong>.<br />
<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />
IAS 1 ÄNDERUNG (20<strong>11</strong>) „DARSTELLUNG DER POSTEN DES<br />
SONSTIGEN ERGEBNISSES“: Die Änderung fordert, dass die im<br />
sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Posten künftig getrennt<br />
gezeigt werden müssen nach Posten, die in Folgeperioden in<br />
die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sogenanntes<br />
Recycling) und solchen, die nicht in die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung umgegliedert werden. Die Änderungen sind<br />
erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach<br />
dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Anerkennung durch die EU<br />
steht zum 30. September 20<strong>11</strong> noch aus.<br />
IAS 12 ÄNDERUNG (<strong>2010</strong>): „ERTRAGSTEUERN: LATENTE STEUERN –<br />
REALISIERUNG ZUGRUNDELIEGENDER VERMÖGENSWERTE“: Diese<br />
Änderung gilt für zum Zeitwert bewertete als Finanzinvestition<br />
gehaltene Immobilien (Investment Properties). Für diese sind<br />
latente Steuern künftig grundsätzlich auf Basis der steuerlichen<br />
Konsequenzen eines Verkaufs zu bilanzieren, es sei denn, es<br />
kann ein eindeutiger Nachweis erbracht werden, dass der Buchwert<br />
der Vermögenswerte vollständig durch Nutzung realisiert<br />
werden wird. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.<br />
Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />
noch aus.<br />
IAS 19 (ÜBERARBEITET 20<strong>11</strong>) „LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER“:<br />
Die Änderungen im überarbeiteten IAS 19 beziehen sich auf die<br />
Erfassung und die Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte<br />
Pensionspläne (Defi ned Benefi t Plans) und von Leistungen<br />
aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Termination<br />
Benefi ts). Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />
Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 20<strong>11</strong><br />
noch aus.<br />
IAS 24 (ÜBERARBEITET 2009) „ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU<br />
NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN“: Die jetzt veröffentlichte<br />
Fassung von IAS 24 hat den Zweck, die Defi nition<br />
von nahestehenden Unternehmen und Personen zu vereinfachen<br />
und dabei bestimmte Unstimmigkeiten zu beseitigen<br />
und Unternehmen, die öffentlichen Stellen nahestehen, von<br />
bestimmten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden<br />
Unternehmen und Personen zu befreien. Die Änderung zum<br />
Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am<br />
oder nach dem 1. Januar 20<strong>11</strong> beginnen. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im Juli <strong>2010</strong>.