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Geschäftsbericht 2010/11 - MVV Investor

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Der auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der<br />

<strong>MVV</strong> Energie AG für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> und der zusammengefasste Lagebericht sowie der nach den<br />

Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der <strong>MVV</strong> Energie AG für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> wurden von<br />

PricewaterhouseCoopers geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie der Jahresabschluss der <strong>MVV</strong> Energie AG,<br />

der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers<br />

lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der entsprechenden Sitzung vor. Diese Unterlagen wurden<br />

vom Bilanzprüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers<br />

intensiv erörtert. In seiner Sitzung am 8. Dezember 20<strong>11</strong> hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und<br />

den zusammengefassten Lagebericht sowie den Jahresabschluss der <strong>MVV</strong> Energie AG gebilligt. Damit ist<br />

der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung stimmt der<br />

Aufsichtsrat zu.<br />

Außerdem erstellte der Vorstand für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Demnach wurde die <strong>MVV</strong> Energie AG bei den dar gestellten<br />

Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nicht benachteiligt. Der Abhängigkeitsbericht wurde durch<br />

den Abschlussprüfer geprüft, der folgenden Bestätigungsvermerk erteilt hat:<br />

„Nach unserer pfl ichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben<br />

des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zum<br />

Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“<br />

Sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers gingen dem Aufsichtsrat<br />

rechtzeitig zu. Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung der Beurteilung durch<br />

den Abschlussprüfer an und billigt dessen Bericht. Auch das gemäß § 91 Abs. 2 AktG durch den Vorstand<br />

eingerichtete Risikofrüherkennungssystem der <strong>MVV</strong> Energie AG wurde durch den Abschlussprüfer geprüft.<br />

Der Abschlussprüfer stellte fest, dass das System geeignet ist, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.<br />

Die Beschäftigten unserer Unternehmensgruppe arbeiten gemeinsam, engagiert und erfolgreich daran,<br />

den Herausforderungen des sich verändernden Marktumfelds zu begegnen. Dafür spricht der Aufsichtsrat<br />

dem Vorstand, den Vorständen und Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern, den Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen seinen Dank aus.<br />

Mannheim, im Dezember 20<strong>11</strong><br />

Aufsichtsrat<br />

Dr. Peter Kurz<br />

Vorsitzender<br />

<strong>MVV</strong> Energie <strong>2010</strong> / <strong>11</strong><br />

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